Shein unter Beschuss: Chinesischer Online-Modehändler verstößt gegen EU-Regeln
- Shein steht wegen unzulässiger Geschäftspraktiken in der Kritik der deutschen Verbraucherschützer.
- Die EU ist bestrebt, die Einhaltung ihrer Verbraucherschutzgesetze durchzusetzen.
Der chinesische Online-Modehändler Shein steht wegen unzulässiger Geschäftspraktiken in der Kritik der deutschen Verbraucherschützer. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat Shein abgemahnt, da das Unternehmen mehrfach gegen Vorgaben der Europäischen Union verstoßen habe.
Insbesondere richtet sich der Vorwurf gegen manipulative Elemente auf der Plattform, die gegen den Digital Services Act der EU verstoßen. Ein kritischer Punkt ist das Erscheinen von Pop-up-Fenstern, die Kunden beim Verlassen der Seite mit Gutscheinen locken sollen.
Solche Praktiken gelten als manipulativ und sind nach EU-Recht nicht gestattet. Shein muss nun die Gelegenheit nutzen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die beanstandeten Praktiken zu ändern. Ramona Pop, die Vorsitzende des VZBV, betonte, dass Shein Verbraucher in die Irre führe und die Verbraucherschutzregeln missachte.
Zusätzlich zu den manipulativen Praktiken wurde Shein für willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Bewertungen und ein unvollständiges Impressum kritisiert. Auch der Vorwurf des Greenwashing steht im Raum, da Shein behauptet, dass die Abholung von Paketen in Paketshops umweltfreundlich sei.
Der Fall Shein ist Teil einer breiteren Diskussion über chinesische Online-Marktplätze, die zunehmend in das Visier europäischer Regulierungsbehörden geraten. Ähnliche Vorwürfe wurden zuletzt gegen die Shopping-App Temu erhoben, gegen die möglicherweise rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Diese Entwicklungen zeigen, dass die EU ernsthaft bestrebt ist, die Einhaltung ihrer Verbraucherschutzgesetze durchzusetzen und Plattformen, die gegen diese verstoßen, konsequent zur Rechenschaft zu ziehen.