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Rückführungen von Griechenland-Flüchtlingen nach Deutschland: Umsetzung stockt trotz Gerichtsurteil

  • Über 110.000 Asylverfahren von Griechenland-Flüchtlingen in Deutschland anhängig.
  • Gerichtsurteil erlaubt Rückführungen, Umsetzung bleibt jedoch schleppend.

In Deutschland sind über 110.000 Asylverfahren von Personen anhängig, die bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt wurden. Trotz eines Gerichtsurteils, das Rückführungen erlaubt, bleibt die Umsetzung schleppend.

Bis zum 30. September 2025 haben 110.696 Menschen mit Schutzstatus in Griechenland erneut Asyl in Deutschland beantragt. Die Mehrheit stammt aus Afghanistan, Syrien und dem Irak.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied im April 2025, dass gesunde, arbeitsfähige Flüchtlinge in Griechenland keine unmenschlichen Bedingungen erwarten. Ihre Asylanträge in Deutschland können daher abgelehnt werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seine Praxis angepasst und weist seit April Anträge gesunder, arbeitsfähiger Personen ab. Nur besondere Härtefälle werden inhaltlich geprüft.

Bis Ende September wurden 17.283 Unzulässigkeitsentscheidungen getroffen, von denen 9.462 rechtskräftig sind. Die meisten Betroffenen sind junge Männer aus Syrien und Afghanistan.

Die Bundesregierung sieht keine existenzielle Notlage bei Rückkehr nach Griechenland. Die meisten der über 110.000 offenen Verfahren könnten scheitern, wenn Deutschland die Rückführungen konsequent umsetzt.

Quelle: Eulerpool Research Systems