Ein jahrelanger Rechtsstreit mit Signalwirkung für die US-Unternehmenswelt ist entschieden: Das Oberste Gericht des Bundesstaates Delaware hat das milliardenschwere Vergütungspaket von Elon Musk aus dem Jahr 2018 wieder in Kraft gesetzt. Damit kippt das Gericht ein Urteil der Vorinstanz, die die Bezahlung als „unbegreiflich“ bezeichnet und für nichtig erklärt hatte.
Auslöser des Verfahrens war die Klage eines Tesla-Kleinaktionärs. Er hatte argumentiert, der Verwaltungsrat sei bei der Ausarbeitung des Pakets nicht unabhängig gewesen und habe den Aktionären bei der damaligen Abstimmung wesentliche Informationen vorenthalten. Das zuständige Gericht folgte dieser Sicht zunächst – ein Urteil, das international für Aufsehen sorgte und Delawares Ruf als verlässlicher Standort für börsennotierte Unternehmen spürbar beschädigte.
Nun die Kehrtwende: Das Oberste Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Annullierung nicht erfüllt seien. Damit lebt das 2018 beschlossene Paket wieder auf – zumindest formal.
Das umstrittene Paket sah vor, dass Musk über mehrere Tranchen Kaufoptionen auf rund 304 Millionen Tesla-Aktien erhält, sofern das Unternehmen ambitionierte operative und börsenbezogene Ziele erreicht. Ursprünglich war der Plan mit rund 56 Milliarden Dollar bewertet worden, zwischenzeitlich kletterte der rechnerische Wert – getrieben vom Kursanstieg – auf bis zu 120 Milliarden Dollar.
Bemerkenswert: Das Urteil betrifft ein Paket, das faktisch bereits überholt ist. Denn im November hatten die Aktionäre von Tesla einem neuen Vergütungsplan zugestimmt, der die Dimensionen des alten noch deutlich übertrifft.
Der neue Vergütungsrahmen könnte – bei vollständiger Zielerreichung – ein Volumen von bis zu 878 Milliarden Dollar erreichen. Voraussetzung wären unter anderem Durchbrüche bei selbstfahrenden Fahrzeugen, der kommerzielle Erfolg von Robotaxis sowie ein massiver Absatz von humanoiden Robotern.
Parallel dazu hat Tesla Konsequenzen aus dem juristischen Tauziehen gezogen: Der Konzern verlegte seinen rechtlichen Sitz von Delaware nach Texas. Dort gelten deutlich höhere Hürden für Aktionärsklagen – unter anderem ist ein Mindestanteil von drei Prozent am Unternehmen erforderlich. Bei Tesla entspräche das aktuell einem Einsatz von rund 30 Milliarden Dollar.
Der Fall Musk ist mehr als eine Personalie. Er berührt Grundsatzfragen der Corporate Governance: Wie unabhängig sind Verwaltungsräte bei charismatischen Gründerchefs? Wo endet leistungsabhängige Vergütung, wo beginnt Selbstbedienung? Und wie weit dürfen Gerichte in Aktionärsbeschlüsse eingreifen?
Delaware hat mit diesem Urteil klar signalisiert, dass es sich wieder stärker an der Seite der Unternehmen positioniert. Für Investoren und Vorstände ist das eine Rückkehr zur alten Rechtssicherheit. Für Kritiker bleibt die Frage offen, ob Vergütungspakete dieser Größenordnung noch mit den Interessen normaler Aktionäre vereinbar sind.




