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Neue Offenlegungsschwelle für Managergeschäfte: Bafin hebt Grenze auf 50.000 Euro an

  • Manager müssen Aktiengeschäfte erst ab 50.000 Euro offenlegen.
  • Die Bafin zielt auf weniger Bürokratie bei gleichbleibender Transparenz.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Manager börsennotierter Unternehmen ihre Aktiengeschäfte erst ab 50.000 Euro offenlegen. Die Bafin hat die Schwelle von bisher 20.000 Euro angehoben, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Die Anpassung nutzt neue Spielräume der EU-Wertpapierbehörde Esma. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern, ohne die Markttransparenz zu gefährden. Laut Bafin bleibt das Informationsniveau für Investoren angemessen.

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz und der EU-Marktmissbrauchsverordnung müssen Vorstände und Aufsichtsräte bisher alle Eigengeschäfte ab 20.000 Euro melden. Diese Meldungen gelten als wichtiger Indikator für das Vertrauen des Managements in die eigene Aktie.

Die neue Regelung soll vor allem kleineren Firmen den Verwaltungsaufwand erleichtern. Das durchschnittliche Handelsvolumen meldepflichtiger Manager liegt ohnehin über 100.000 Euro, was die Transparenz für Anleger gewährleistet.

Fehlerhafte oder unterlassene Meldungen können weiterhin Konsequenzen haben. Ein prominentes Beispiel ist Werner Lanthaler, der wegen nicht gemeldeter Geschäfte seinen Posten verlor.

Die Bafin betont, dass die neuen Schwellen keine Lockerung der Regeln darstellen, sondern eine Anpassung an die Praxis. Dies soll mehr Effizienz bei gleichbleibender Marktintegrität signalisieren.

Quelle: Eulerpool Research Systems