Manager börsennotierter Unternehmen müssen künftig erst ab 50.000 Euro ihre Aktiengeschäfte mit Papieren des eigenen Hauses offenlegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) teilte am Montag mit, dass die Schwelle zum 1. Januar 2026 von bislang 20.000 Euro angehoben wird.
Die Finanzaufsicht nutzt damit neue Spielräume der EU-Wertpapierbehörde Esma. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern, ohne die Markttransparenz zu gefährden. „Auch bei einer höheren Schwelle bleibt das Informationsniveau für Investoren angemessen“, erklärte die Bafin. Die Zahl der Meldungen dürfte um bis zu ein Drittel sinken.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) müssen Vorstände, Aufsichtsräte und ihre Angehörigen bislang alle Eigengeschäfte melden, sobald sie sich im Kalenderjahr auf mindestens 20.000 Euro summieren. Diese Pflichtmitteilungen gelten für Investoren als wichtiger Hinweis auf das Vertrauen des Managements in die eigene Aktie.
Mit der neuen Regelung soll vor allem kleineren Firmen der Verwaltungsaufwand erleichtert werden. Laut Bafin liegt das durchschnittliche jährliche Handelsvolumen meldepflichtiger Manager ohnehin über 100.000 Euro. Damit bleibe die Transparenz für Anleger gewährleistet, während gleichzeitig unnötige Bürokratie entfalle.
Fehlerhafte oder unterlassene Meldungen können weiterhin Konsequenzen haben. Prominentes Beispiel ist Werner Lanthaler, ehemaliger Chef der Biotechfirma Evotec, der Aktiengeschäfte im Volumen von rund 12 Millionen Euro über Jahre nicht gemeldet hatte – und daraufhin seinen Posten verlor.
Die Bafin betont, dass die neuen Schwellen keine Lockerung der Regeln darstellen, sondern eine Anpassung an die Praxis. Die Behörde setzt damit ein Signal für mehr Effizienz bei gleichbleibender Marktintegrität.



