Bankenaufsicht greift durch: Wegen eines Verstoßes gegen zentrale Kapitalvorschriften muss das traditionsreiche Hamburger Bankhaus M.M. Warburg eine empfindliche Geldbuße zahlen. Der Fall zeigt, wie strikt die Aufseher inzwischen auf die Einhaltung der europäischen Eigenmittelregeln achten – gerade bei Ausschüttungen in wirtschaftlich schwierigen Jahren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen das Hamburger Bankhaus M.M. Warburg & CO ein Bußgeld in Höhe von 750.000 Euro festgesetzt. Hintergrund ist ein Verstoß gegen die europäische Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR).
Nach Angaben der Aufsicht hatte die Bank am 31. März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 Ausschüttungen auf Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals vorgenommen, obwohl der ausschüttungsfähige Posten im betreffenden Geschäftsjahr negativ war. Der Bußgeldbescheid ist seit dem 12. November 2025 rechtskräftig.
Die BaFin verweist darauf, dass Banken in Geschäftsjahren ohne Gewinnüberschuss oder mit negativem Ergebnis keine Ausschüttungen auf zusätzliches Kernkapital, sogenanntes Additional-Tier-1-Kapital (AT1), leisten dürfen. Diese Regelung ist Teil der CRR und dient dem Schutz der Kapitalbasis von Kreditinstituten.
AT1-Kapital soll Verluste absorbieren und die Stabilität der Bank stärken. Ausschüttungen in Verlustjahren sind daher ausdrücklich untersagt, um eine Schwächung der Eigenmittel zu vermeiden.
Nach Darstellung der BaFin hatte M.M. Warburg dennoch Zinserträge auf das AT1-Kapital ausgezahlt und damit gegen die geltenden Kapitalvorschriften verstoßen. Die Aufsicht wertet dies als klaren Regelbruch, da die Kapitalbasis des Instituts in einer Phase mit negativem Ergebnis nicht zusätzlich belastet werden darf.
Mit dem Bußgeld unterstreicht die BaFin ihren Anspruch, die Einhaltung der europäischen Kapitalregeln konsequent durchzusetzen und Verstöße gegen zentrale Stabilitätsvorgaben des Bankensystems zu sanktionieren.




