Skip to content

M.M. Warburg: BaFin verhängt Bußgeld wegen Verstoß gegen Kapitalvorschriften

  • BaFin verhängt 750.000 Euro Bußgeld gegen M.M. Warburg wegen Verstoß gegen Kapitalvorschriften.
  • Ausschüttungen auf AT1-Kapital in Verlustjahren sind untersagt, um die Stabilität der Bank zu gewährleisten.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen das Hamburger Bankhaus M.M. Warburg & CO ein Bußgeld von 750.000 Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen die europäische Eigenmittelverordnung (CRR).

Am 31. März 2023 nahm die Bank Ausschüttungen auf zusätzliches Kernkapital vor, obwohl der ausschüttungsfähige Posten für das Geschäftsjahr 2022 negativ war. Der Bußgeldbescheid ist seit dem 12. November 2025 rechtskräftig.

Die BaFin betont, dass Banken in Jahren ohne Gewinnüberschuss keine Ausschüttungen auf Additional-Tier-1-Kapital (AT1) leisten dürfen. Diese Regel schützt die Kapitalbasis der Institute.

AT1-Kapital soll Verluste absorbieren und die Stabilität der Bank stärken. Ausschüttungen in Verlustjahren sind untersagt, um die Eigenmittel nicht zu schwächen.

M.M. Warburg zahlte dennoch Zinserträge auf das AT1-Kapital aus und verstieß damit gegen die Kapitalvorschriften. Die BaFin sieht darin einen klaren Regelbruch.

Mit dem Bußgeld unterstreicht die BaFin ihren Anspruch, die Einhaltung der europäischen Kapitalregeln konsequent durchzusetzen und Verstöße zu sanktionieren.

Quelle: Eulerpool Research Systems