Ein Gerichtsurteil zwingt zur vorzeitigen Rückzahlung von Notlagenkrediten, wodurch der Haushaltsfehlbetrag bis 2025 auf 30 Milliarden Euro steigt.
Die nächste Bundesregierung muss auf mehrere Milliarden Euro verzichten, die ursprünglich zur Schließung ihres Haushaltslochs eingeplant waren. Konkret fehlen 3,4 Milliarden Euro, weil nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sowie anderen Corona- und Energie-Soforthilfen nicht in den regulären Haushalt fließen dürfen. Das Geld muss vielmehr für eine vorgezogene Tilgung der so genannten „Notlagenkredite“ herangezogen werden, die in der Pandemie- und Energiekrise aufgenommen wurden.
Damit steigt die Finanzierungslücke für 2025 nach Angaben des Kanzleramts auf knapp 30 Milliarden Euro. Ursprünglich hatte die Ampelregierung mit Rückflüssen in Höhe von 2,9 Milliarden Euro aus dem abgewickelten WSF sowie 500 Millionen Euro aus Corona-Hilfstöpfen kalkuliert, um den angestrebten Haushaltsausgleich zu erleichtern. Bereits Ende 2024 musste Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) 8,5 Milliarden Euro an zurückgeflossenen Mitteln in Form von Sondertilgungen einsetzen, anstatt sie für laufende Ausgaben zu verwenden. Das Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, dass Gelder aus Notlagenkrediten lediglich für jenen Zweck genutzt werden dürfen, für den die Ausnahmeregelung von der Schuldenbremse galt.
Die vorgezogene Schuldentilgung beschleunigt zwar den Abbau der 335 Milliarden Euro umfassenden Sonderkredite — eigentlich erst ab 2028 geplant — verschärft zugleich jedoch die akute Finanznot. Infolgedessen dürfte der Handlungsspielraum für die neue Bundesregierung bei geplanten Investitionen und Strukturprojekten noch enger ausfallen als bislang angenommen.




