Gericht kippt Lufthansa-Werbung: Klage wegen irreführender CO₂-Ausgleichsversprechen
- Gericht kippt Lufthansa-Werbung wegen irreführender CO₂-Ausgleichsversprechen
- Entscheidung betont Notwendigkeit von Transparenz und Ehrlichkeit in Umweltkommunikation
Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass Eurowings Verbraucher mit der Bewerbung ihrer Flugreisen als 'CO₂-neutral' irreführt. Die Deutsche Umwelthilfe klagte gegen die Lufthansa-Tochter und das Gericht urteilte, die Werbeaussagen seien 'unlauter' und 'irreführend'.
Die Entscheidung betont die Notwendigkeit, dass Werbeversprechen über CO₂-Kompensation der Realität entsprechen müssen. Eurowings äußerte sich enttäuscht über das Urteil und prüft eine Anfechtung. Das Urteil ist Teil einer Reihe von Entscheidungen gegen Fluggesellschaften wegen Greenwashings.
Dieses Urteil betont die Bedeutung von Transparenz und Ehrlichkeit in der Kommunikation über Umweltmaßnahmen, um das Vertrauen der Verbraucher zu wahren und zur Bekämpfung der Klimakrise beizutragen.