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EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz: Neue Offenlegungspflichten für Unternehmen ab 2026

  • Ab 2026 müssen EU-Arbeitgeber mehr Gehaltsinformationen offenlegen, um Lohnunterschiede zu verringern.
  • Unternehmen müssen Gehaltsspannen mitteilen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle offenlegen.

Ab 2026 müssen Arbeitgeber in der EU mehr Gehaltsinformationen offenlegen. Die Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 zielt darauf ab, den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen zu verringern und Diskriminierung aufzudecken.

Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Bereinigt um Faktoren wie Tätigkeit und Qualifikation bleibt ein Unterschied von sechs Prozent. Die EU sieht strukturelle Ungleichheiten, die durch mehr Transparenz reduziert werden sollen.

Unternehmen müssen Bewerbern vor Vertragsabschluss das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne mitteilen. Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Einkommen fragen. Beschäftigte erhalten ein Auskunftsrecht über die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten.

Größere Betriebe müssen das geschlechtsspezifische Lohngefälle offenlegen. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten jährlich, mit mindestens 150 Beschäftigten alle drei Jahre. Bei ungerechtfertigten Lohndifferenzen können Beschäftigte Nachzahlungen verlangen.

Deutschland muss die EU-Vorgaben fristgerecht umsetzen. Union und SPD wollen die Entgeltgleichheit stärken. Eine Expertenkommission erarbeitete Vorschläge für eine bürokratiearme Umsetzung, doch die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaften liegen weit auseinander.

Gleichstellungsministerin Karin Prien will die Richtlinie ohne Abstriche in deutsches Recht übertragen. Die neuen Regelungen sollen das Entgelttransparenzgesetz von 2017 erweitern, das als wenig wirksam gilt.

Arbeitgeberverbände warnen vor Bürokratieaufwand und sehen die Tarifautonomie in Gefahr. Der Mittelstandsverband BVMW befürchtet zusätzliche Dokumentationspflichten und verweist auf den niedrigeren bereinigten Gender Pay Gap.

Gewerkschaften sehen in der Richtlinie ein Instrument zur Stärkung fairer Bezahlung. Sie sprechen sich dafür aus, tarifgebundene Unternehmen bei den Berichtspflichten zu entlasten.

Eine Befragung von Willis Towers Watson zeigt, dass wenige Unternehmen Gehaltsspannen offenlegen. Rund die Hälfte plant keine transparente Kommunikation. Unternehmen sorgen sich vor intensiveren Gehaltsverhandlungen und Unruhe in der Belegschaft.

Mit Inkrafttreten der neuen Regeln bleibt wenig Zeit, Vergütungsstrukturen zu überprüfen. Unternehmen müssen sich auf die neuen Vorgaben einstellen, um rechtzeitig compliant zu sein.

Quelle: Eulerpool Research Systems