Erhöhte Beitragsbemessungsgrenzen: Mehr Abgaben für Gutverdiener ab 2026
- Die Bundesregierung erhöht die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen ab 2026.
- Millionen Gutverdiener müssen mit höheren Abgaben und niedrigeren Nettolöhnen rechnen.
Die Bundesregierung plant, die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung anzuheben. Dies führt zu höheren Abgaben für Millionen von Beschäftigten mit hohem Einkommen.
Ab Januar 2026 werden Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8450 Euro erhoben, statt bisher 8050 Euro. Rund 2,1 Millionen Angestellte sind betroffen.
Auch die Beitragsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 5512,50 Euro auf 5812,50 Euro. Dies betrifft etwa 5,5 Millionen Beschäftigte.
Die Entscheidung erfolgt ohne Bundestagsbeschluss. Alle Ressorts haben zugestimmt, die Verordnung tritt automatisch in Kraft.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Sozialabgaben fällig sind. Die Anhebung entlastet Sozialkassen, senkt jedoch die Nettolöhne vieler Fach- und Führungskräfte.
Die Maßnahme reagiert auf steigende Kosten der Sozialversicherungen. Für viele Gutverdiener bedeutet dies ab 2026 ein deutlich kleineres Gehalt nach Abgaben.