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Deutschland setzt Lieferkettengesetz weitgehend aus: Unternehmen entlastet, Menschenrechte gefährdet

  • Deutschland setzt das Lieferkettengesetz weitgehend aus, um Unternehmen zu entlasten.
  • Die Zukunft der Lieferkettenverantwortung hängt von einer EU-weiten Regelung ab, die im Oktober entschieden wird.

Die Bundesregierung hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) faktisch ausgesetzt. Prüfungen werden gestoppt, Sanktionen nur noch in schweren Fällen verhängt. Unternehmen sollen entlastet werden, doch Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Entkernung des Gesetzes.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird Unternehmensberichte nicht mehr prüfen. Ordnungswidrigkeiten werden nur noch in besonders gravierenden Fällen verfolgt. Diese Maßnahme soll Unternehmen sofort entlasten, führt jedoch zu einer massiven Schwächung des Gesetzes.

Die schwarz-rote Koalition plant, das Lieferkettengesetz durch eine EU-weite Regelung zu ersetzen. Doch auch auf EU-Ebene gibt es Streit über die Abschwächung der geplanten Richtlinie, die im Oktober abgestimmt werden soll.

Unternehmen müssen weiterhin Risikoanalysen durchführen, jedoch entfallen die Berichtspflichten vorerst. Für viele Mittelständler bedeutet dies weniger Bürokratie, doch die Unsicherheit bleibt bestehen.

Juristen warnen, dass unklar bleibt, was als „schwere Menschenrechtsverletzung“ gilt. Fälle, die öffentliche Aufmerksamkeit erregen, könnten dennoch sanktioniert werden. Das Gesetz bleibt bestehen, seine Durchsetzung ist jedoch weitgehend ausgesetzt.

Ob die EU-Regelung eine verbindlichere Nachfolge schafft, entscheidet sich im Oktober. Dies wird darüber bestimmen, ob Deutschland beim Thema Lieferkettenverantwortung künftig wieder Zähne zeigt oder nicht.

Quelle: Eulerpool Research Systems