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Bundesnetzagentur plant Kürzung von Stromnetzentgelt-Rabatten: Hoffnung aus Frankreich

  • Die Bundesnetzagentur plant Kürzungen bei Stromnetzentgelt-Rabatten, was zu Mehrkosten für energieintensive Unternehmen führen könnte.
  • Frankreich bietet Hoffnung, da es ähnliche Rabatte mit EU-Zustimmung beibehält, was zeigt, dass Entlastungen möglich sind.

Die Bundesnetzagentur plant, die Rabatte bei Stromnetzentgelten für energieintensive Unternehmen zu reduzieren. Diese Unternehmen befürchten erhebliche Mehrkosten, während Frankreich ein ähnliches System mit EU-Zustimmung beibehält.

Präsident Klaus Müller argumentiert, dass die bisherigen Entlastungen nicht mehr tragbar sind. Das europäische Beihilferecht erlaube den aktuellen Zustand nicht dauerhaft, so die Behörde.

Obwohl die Regelungen bis 2028 gelten, könnten ab 2026 Übergangsmodelle greifen. Für viele Unternehmen steht die internationale Wettbewerbsfähigkeit auf dem Spiel.

Frankreich hält an Rabatten für stromintensive Unternehmen fest. Die französische Regulierungsbehörde CRE verlängerte das Modell um vier Jahre.

Die EU-Kommission bezeichnete das französische System als vorbildlich. Dies zeigt, dass industrielle Entlastungen beihilferechtlich zulässig gestaltet werden können.

In Frankreich profitieren auch Industrieverbünde wie Chemieparks. Voraussetzung ist ein stabiles Verbrauchsprofil, mit Rabatten von bis zu 81 Prozent.

Unternehmen müssen einen Energieeffizienzplan vorlegen und ein Energiemanagementsystem betreiben. Jährlich ist die Einhaltung der Vorgaben nachzuweisen.

In Deutschland betrifft dies Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung. Das Bandlastprivileg gewährt Nachlässe für Unternehmen mit konstantem Stromverbrauch.

Rund 400 Großabnehmer profitieren, vor allem aus Chemie, Aluminium, Kupfer und Rechenzentren. Das Entlastungsvolumen beträgt über eine Milliarde Euro jährlich.

Die Bundesnetzagentur sieht das Modell als unpassend für ein System mit Wind- und Solarenergie. Flexibilität soll künftig belohnt werden.

Klaus Müller fordert eine Reform gemäß europäischem Beihilferecht. Die Behörde prüft das französische Modell und steht im Austausch mit der EU-Kommission.

In der Industrie wächst der Widerstand. Holger Klaassen von Aurubis kritisiert die Argumentation der Netzagentur und verweist auf Frankreich.

Juristen äußern Zweifel. Franz Jürgen Säcker sieht die Behörde auf einem Irrweg. EU-Recht verlangt Berücksichtigung von Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit.

Die Bundesnetzagentur skizzierte drei Modelle: individuelle Netzentgelte, Anreize für Flexibilität oder Rabatte gegen Steuerungsmöglichkeiten.

Diese Vorschläge stoßen auf Skepsis. Viele Produktionsprozesse lassen sich nicht an schwankende Stromerzeugung anpassen, ohne Effizienz zu gefährden.

Ein Blick in die Niederlande zeigt die Folgen eines harten Schnitts. Dort führte die Abschaffung des Bandlastprivilegs zu Schließungen energieintensiver Betriebe.

Für die deutsche Industrie steht viel auf dem Spiel. Der französische Ansatz nährt die Hoffnung auf künftige Entlastungen, wenn der politische Wille vorhanden ist.

Quelle: Eulerpool Research Systems