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Bundesgerichtshof erklärt VW-Vergleich im Dieselskandal für nichtig: Neue Verhandlungen erforderlich

  • Der Bundesgerichtshof erklärt den VW-Vergleich im Dieselskandal für unwirksam.
  • Neue Verhandlungen und mögliche erneute Hauptversammlung stehen bevor.

Der Bundesgerichtshof hat den Vergleich zwischen Volkswagen und seinen Manager-Haftpflichtversicherern im Dieselskandal für unwirksam erklärt. Grund ist die unzureichende Information der Aktionäre über die Konsequenzen des Deals.

Der Vergleich umfasste Zahlungen von 270 Millionen Euro und den Verzicht auf Ansprüche gegen bis zu 170 Organmitglieder. Diese Details fehlten in der Einladung zur Hauptversammlung, was die Aktionärszustimmung rechtlich ungültig macht.

Die persönlichen Haftungsvergleiche mit Ex-Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler stehen nun ebenfalls auf dem Prüfstand. Das Oberlandesgericht Celle muss diese Vereinbarungen neu verhandeln.

Volkswagen versucht, Schadensbegrenzung zu betreiben und hat mit den Versicherern vereinbart, Rückforderungsansprüche vorerst nicht geltend zu machen. Der Konzern plant, die Gespräche nach Analyse des Urteils fortzusetzen.

Für Volkswagen ist das Urteil ein Rückschlag, da der Konzern gehofft hatte, den Dieselskandal mit dem Vergleich abzuschließen. Neue Verhandlungen und möglicherweise eine erneute Hauptversammlung stehen bevor.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger begrüßt das Urteil, da es die Bedeutung vollständiger Informationen für Aktionäre unterstreicht. Volkswagen muss nun verlorenes Vertrauen bei Anlegern und der Öffentlichkeit zurückgewinnen.

Quelle: Eulerpool Research Systems