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BGH-Urteil: Makler haften bei Diskriminierung von Wohnungssuchenden

  • BGH-Urteil: Makler haften bei Diskriminierung von Wohnungssuchenden.
  • Das Urteil stärkt das Gleichbehandlungsrecht und erhöht die rechtlichen Risiken für die Immobilienbranche.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Makler für Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe haften. Ein Fall aus Hessen zeigt, dass eine Frau mit ausländisch klingendem Namen systematisch benachteiligt wurde. Der Makler muss 3.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Die Klägerin, mit pakistanischen Wurzeln, erhielt Absagen auf Wohnungsanfragen. Unter einem deutschen Namen erhielt sie Einladungen. Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Makler wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der BGH stellte klar, dass nicht nur Vermieter, sondern auch Makler haften. Sie sind das „Nadelöhr“ im Wohnungsmarkt. Ohne ihre Haftung wäre der Diskriminierungsschutz wirkungslos.

Das Urteil stärkt das Gleichbehandlungsrecht und verlagert die Verantwortung dorthin, wo Entscheidungen getroffen werden. In angespannten Wohnungsmärkten entscheiden oft Vermittler, wer eine Chance erhält.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt das Urteil als wichtigen Schritt gegen strukturelle Benachteiligung. Herkunft oder Name sollten bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis.

Für die Immobilienbranche steigen die rechtlichen Risiken. Diskriminierende Auswahlprozesse können nun nicht nur Reputationsschäden, sondern auch Haftungsfolgen haben.

Für Betroffene mit ausländisch klingenden Namen ist das Urteil ein Präzedenzfall. Es zeigt, dass Diskriminierung juristisch angreifbar ist und nicht schicksalhaft hingenommen werden muss.

Quelle: Eulerpool Research Systems