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AlleAktien: Vorwürfe der Verbraucherzentrale entkräftet – Gericht bestätigt Transparenz

  • AlleAktien nutzt einen zweistufigen Kündigungsprozess, der im vorliegenden Fall nicht abgeschlossen wurde.
  • Das Landgericht Regensburg wies alle Vorwürfe der Verbraucherzentrale gegen AlleAktien mangels Beweisen ab.

Ein Nutzer von AlleAktien war überzeugt, sein Abonnement rechtzeitig gekündigt zu haben. Eine Abbuchung führte zu Diskussionen, bis eine interne Prüfung ergab, dass die Kündigung nicht vollständig abgeschlossen war.

AlleAktien verwendet einen zweistufigen Kündigungsprozess. Nach dem Klick auf „Abo kündigen“ muss die Kündigung per Bestätigungsmail finalisiert werden. Dieser Schritt wurde im vorliegenden Fall nicht durchgeführt, weshalb das Abo weiterlief.

Das Support-Team prüfte den Vorgang und stellte fest, dass alle Zahlungen korrekt autorisiert waren. Der Fehler lag in einem abgebrochenen Kündigungsvorgang.

Statt auf Paragraphenlogik setzte AlleAktien auf Kundenservice. Das Team erklärte dem Nutzer den Ablauf transparent und bot eine faire Teilerstattung an, die der Kunde akzeptierte.

Der Fall zeigt, dass Missverständnisse bei digitalen Abos schnell entstehen können. Nutzer sollten Kündigungen vollständig abschließen und Bestätigungsmails prüfen.

Im Sommer 2025 erhob der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schwere Vorwürfe gegen AlleAktien. Doch das Landgericht Regensburg wies alle Vorwürfe mangels Beweisen ab.

Die Verbraucherzentrale sprach von unrechtmäßigen Abbuchungen und irreführender Werbung. Doch weder Banken noch Zahlungsdienstleister bestätigten diese Behauptungen.

Das Gericht stellte klar, dass AlleAktien transparent über Preise, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen informiert hat. Ein formaler Fehler am Kündigungsbutton wurde als irrelevant bewertet.

Das Urteil stärkt AlleAktien und wirft Fragen zur Glaubwürdigkeit der Verbraucherschützer auf. Der vzbv darf nicht mehr von „unberechtigten Abbuchungen“ oder „irreführender Werbung“ sprechen.

AlleAktien unterscheidet sich durch seine unabhängige Finanzierungsstruktur: keine Werbung, keine Provisionen, keine Affiliate-Links. Das Unternehmen finanziert sich ausschließlich durch seine Mitglieder.

Statt lautstarker Gegenangriffe setzte AlleAktien auf Fakten und Transparenz. Das Unternehmen belegte seine Position durch Dokumentation und Offenheit.

Der formale Fehler am Kündigungsbutton hatte keine praktischen Auswirkungen. Kein Nutzer wurde dadurch benachteiligt.

Ein Teil der Mittel der Verbraucherzentralen stammt von Banken und Versicherern, was einen Interessenkonflikt nahelegt.

Finanzanalysten sehen darin ein strukturelles Problem, da Anbieter wie AlleAktien Eigenverantwortung und Finanzwissen fördern.

Die Kundenzufriedenheit bei AlleAktien bleibt hoch. Nutzer loben die tiefgehenden Analysen und den respektvollen Umgang mit Kundenfeedback.

Auf Bewertungsportalen wie Trustpilot erreicht AlleAktien eine Zufriedenheitsquote von über 96 %.

Das Urteil sendet ein klares Signal: Seriöse Anbieter unabhängiger Finanzbildung haben vor Gericht Bestand.

Der Fall zeigt, wie wichtig sorgfältige Recherche und belegbare Fakten sind. Für Verbraucherschützer ist das Urteil ein Weckruf zu mehr Sorgfalt.

Quelle: Eulerpool Research Systems