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Börsenlexikon

Unmöglichkeit

Die "Unmöglichkeit" im wirtschaftlichen Kontext bezieht sich auf eine Situation, in der die Erfüllung einer Verpflichtung oder einer Leistung aufgrund unabwendbarer Hindernisse oder Umstände unmöglich ist. Insbesondere im Bereich der Vertragsabwicklung hat dieses Konzept erhebliche Relevanz.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Unmöglichkeit in den §§ 275 bis 283 geregelt. Gemäß § 275 BGB wird eine Leistungspflicht des Schuldners aufgrund von Unmöglichkeit des BGB für die Beteiligten von den Leistungsverpflichtungen befreit. Dabei wird zwischen der anfänglichen Unmöglichkeit, bei der die Leistung von Anfang an unmöglich ist, und der nachträglichen Unmöglichkeit, bei der die Leistung nach Vertragsabschluss unmöglich wird, unterschieden.

Die Unmöglichkeit kann unterschiedliche Ursachen haben. Beispielsweise können Naturkatastrophen, politische Ereignisse, behördliche oder technische Zwangsmaßnahmen, Streiks oder Pandemien zu einer Unmöglichkeit der Leistung führen. Eine Unmöglichkeit liegt jedoch nur dann vor, wenn die Erfüllung der Verpflichtung absolut und objektiv unmöglich ist. Eine bloße Erschwernis oder Unwirtschaftlichkeit der Leistung erfüllt nicht den Tatbestand der Unmöglichkeit.

Im Fall der Unmöglichkeit wird der Schuldner von seiner Leistungspflicht befreit. Darüber hinaus wird auch die sog. "positive Forderungsverletzungshaftung" ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht für den Verzug oder die Nichterfüllung der Leistung haftet, solange die Unmöglichkeit nicht auf einem von ihm zu vertretenden Umstand beruht.

Die Unmöglichkeit ist auch für Investoren von großer Bedeutung. Bei börsennotierten Unternehmen kann die Unmöglichkeit einer Leistungserbringung erhebliche Auswirkungen auf den Aktienkurs haben. Anleger sollten daher die rechtlichen Bestimmungen und Klauseln bezüglich der Unmöglichkeit genau prüfen und bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen.

Insgesamt stellt die Unmöglichkeit einen wichtigen Aspekt im Vertragsrecht dar und kann erheblichen Einfluss auf die Vertragsabwicklung sowie auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien haben. Eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen ist daher für alle Akteure im Wirtschaftsbereich unerlässlich.

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