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Börsenlexikon

Unionspriorität

Unionspriorität bezeichnet ein Verfahren, bei dem im Falle einer Insolvenz die Ansprüche der Arbeitnehmer Vorrang vor anderen Gläubigern haben. Diese Priorisierung der Ansprüche dient dem Schutz der Arbeitnehmer und hat das Ziel, zumindest einen Teil der ausstehenden Löhne, Gehälter und Sozialleistungen zu sichern.

Bei einer Insolvenz ist es üblich, dass das Vermögen des Unternehmens auf die Gläubiger aufgeteilt wird. Hierbei kommen verschiedene Rangstufen zum Tragen, die bestimmen, in welcher Reihenfolge die Gläubiger ihre Forderungen geltend machen können. In der Regel werden zuerst die privilegierten Gläubiger bedient, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen eine bevorzugte Stellung einnehmen. Zu den privilegierten Gläubigern zählen beispielsweise Finanzämter und Sozialversicherungsträger.

Unionspriorität gilt in Deutschland nur für Arbeitnehmerforderungen und stellt eine höhere Priorität als andere privilegierte Gläubiger dar. Dies bedeutet, dass die Ansprüche der Arbeitnehmer vorrangig erfüllt werden, bevor andere Gläubiger bedient werden. Durch die Unionspriorität soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer bei einer Insolvenz vollständig leer ausgehen und ihre Forderungen unberücksichtigt bleiben.

Die Unionspriorität wurde im Jahr 2002 durch eine Gesetzesänderung eingeführt und basiert auf der EU-Insolvenzrichtlinie. Sie dient der Umsetzung des sozialpolitischen Ziels, Arbeitnehmer vor den Auswirkungen einer Unternehmensinsolvenz zu schützen und ihnen eine gewisse Sicherheit zu bieten.

Insbesondere werden durch die Unionspriorität die Ansprüche auf Löhne, Gehälter, Abfindungen, Urlaubs- und Überstundenvergütungen sowie Beiträge zur Sozialversicherung priorisiert. Diese Forderungen müssen vor anderen Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Bankkrediten oder Lieferantenforderungen, bedient werden.

Die Unionspriorität gilt dabei sowohl für Beschäftigte mit einem Arbeitsverhältnis als auch für Auszubildende und Praktikanten. Auch ehemalige Mitarbeiter können von der Unionspriorität profitieren, sofern ihre Ansprüche noch nicht erfüllt wurden.

Insgesamt stellt die Unionspriorität einen wichtigen Schutzmechanismus für Arbeitnehmer dar und erhöht die Wahrscheinlichkeit, zumindest einen Teil ihrer Forderungen bei einer Insolvenz des Arbeitgebers zu erhalten. Damit trägt sie zur sozialen Absicherung der Beschäftigten bei und verhindert unverhältnismäßige Benachteiligungen im Falle einer Unternehmensinsolvenz.

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