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Lexikon

Krankenschein

Der Begriff "Krankenschein" bezieht sich auf ein wichtiges Dokument des deutschen Gesundheitssystems. Im Volksmund wird er auch als "gelber Schein" bezeichnet. Der Krankenschein dient als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung und ermöglicht die vorübergehende Befreiung von der Arbeitspflicht.

Im Rahmen des deutschen Krankenversicherungsgesetzes besteht eine Pflicht, bei längerer Krankheitsdauer einen Krankenschein beim Arbeitgeber vorzulegen. Dieser dient als Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und schützt gleichzeitig den Arbeitsplatz des Versicherten.

Der Krankenschein kann von verschiedenen Ärzten ausgestellt werden, wobei hierbei insbesondere Hausärzte und Fachärzte zu nennen sind. Die ärztliche Diagnose und der voraussichtliche Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit werden auf dem Krankenschein vermerkt. Dies ermöglicht dem Arbeitgeber eine entsprechende Planung und trägt zur reibungslosen Organisation des Betriebs bei.

Die Ausstellung des Krankenscheins unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Hierbei muss die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung ärztlich festgestellt werden. Im Zeitalter der Digitalisierung gewinnt auch die elektronische Ausstellung des Krankenscheins, der sogenannte "elektronische Krankenschein" (eKrankenschein), an Bedeutung.

Insgesamt ist der Krankenschein ein wichtiges Instrument, das zum Schutz und zur Entlastung der Arbeitnehmer dient, indem es ihnen ermöglicht, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren und zugleich ihre Rechte und Ansprüche zu wahren. Der lückenlose Informationsfluss, den der Krankenschein zwischen Arzt, Arbeitgeber und Krankenversicherung gewährleistet, gewährleistet somit eine reibungslose Organisation und ein verantwortungsvolles Management im Krankheitsfall.

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Hinweis: Für weitergehende Informationen oder Fragen zu individuellen Fallkonstellationen im Zusammenhang mit dem Krankenschein wird empfohlen, sich an einen spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt zu wenden.

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