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Lexikon

Krankengeld

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die an Arbeitnehmer gezahlt wird, wenn sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind. Es dient als finanzielle Unterstützung, um den Arbeitsausfall während der Krankheit abzufedern und den Versicherten in dieser schwierigen Zeit abzusichern.

Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss der Versicherte seit mindestens vier Wochen arbeitsunfähig sein und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Während des Krankengeldbezugs wird die Höhe der Leistung auf Basis des regelmäßigen Bruttoeinkommens des Versicherten errechnet. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach einem bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens, wobei aber auch eine maximale Höchstgrenze existiert.

Der Anspruch auf Krankengeld besteht für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Allerdings wird das Krankengeld nach einer bestimmten Zeit gestaffelt reduziert, um Anreize für eine schnellstmögliche Wiedereingliederung in das Berufsleben zu setzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Krankengeldzahlungen nicht automatisch von der Krankenkasse geleistet werden. Der Versicherte muss seinen Anspruch auf Krankengeld aktiv bei der Krankenkasse geltend machen und die notwendigen Unterlagen einreichen. Die Krankenkasse prüft den Antrag und stellt die Auszahlung des Krankengeldes sicher, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Selbstständige und freiwillig Versicherte gibt es spezielle Regelungen zum Krankengeldbezug, die je nach individueller Situation unterschiedlich sein können. In solchen Fällen ist eine rechtzeitige Beratung durch einen Experten empfehlenswert, um den genauen Anspruch auf Krankengeld zu klären.

Krankengeld ist somit eine essenzielle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die die finanzielle Sicherheit von Arbeitnehmern im Krankheitsfall gewährleistet.

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