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Lexikon

Kontenabruf

Kontenabruf ist ein Begriff aus der Finanzwelt, der sich auf den Zugriff auf Bankkonten und -daten bezieht. In der Regel erfolgt der Kontenabruf in Deutschland durch autorisierte Behörden wie Finanzämter, Sozialversicherungsträger oder Vollstreckungsbehörden, um Informationen über die finanzielle Situation einer Person oder eines Unternehmens zu erhalten.

Der Kontenabruf ermöglicht es den genannten Institutionen, auf verschiedene Finanzdaten zuzugreifen, darunter Kontostände, Transaktionshistorien und Details zu Einzahlungen und Auszahlungen. Dadurch erhalten sie einen umfassenden Einblick in die finanzielle Situation einer Person oder eines Unternehmens und können die Informationen zur Prüfung von Steuerangelegenheiten, Sozialversicherungsbeiträgen oder Vollstreckungen nutzen.

Um den Kontenabruf durchzuführen, müssen die Behörden spezielle Zugriffsrechte und gesetzliche Grundlagen haben. Diese Zugriffsrechte werden durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung verankert. Die betroffenen Banken und Finanzinstitute sind gesetzlich verpflichtet, den Kontenabruf durchzuführen und die angeforderten Informationen bereitzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Kontenabruf unter strengen Datenschutzbestimmungen erfolgt. Die autorisierten Behörden müssen nachweisen, dass der Kontenabruf zur Durchführung ihrer Aufgaben notwendig ist und das Verfahren rechtlich gerechtfertigt ist. Zudem sind die Banken und Finanzinstitute verpflichtet, die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln und den Datenschutzrichtlinien zu entsprechen.

Insgesamt ist der Kontenabruf ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Sozialmissbrauch und andere Finanzdelikte. Durch den kontrollierten Zugriff auf Finanzdaten können die Behörden effektiver prüfen, ob Einkommen ordnungsgemäß versteuert und Sozialversicherungsbeiträge korrekt entrichtet werden. Dies trägt zur Aufrechterhaltung der finanziellen Integrität des Landes bei und schützt die Interessen von Bürgern und Unternehmen gleichermaßen.

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