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Lexikon

Konkursausfallgeld

Konkursausfallgeld bezieht sich auf eine finanzielle Entschädigung, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gewährt wird, um teilweise den Verdienstausfall von Arbeitnehmern abzudecken, die aufgrund einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ihren Arbeitsplatz verlieren. Dieses Leistungsprinzip gilt für alle Beschäftigten, einschließlich Teilzeit-, Vollzeit- und geringfügig Beschäftigte sowie Auszubildende. Das Konkursausfallgeld ist eine Art Insolvenzgeld, das den Arbeitnehmern in solchen Fällen eine finanzielle Sicherheit bietet.

Das Konkursausfallgeld wird berechnet, indem das letzte Nettogehalt des Arbeitnehmers herangezogen wird. Es umfasst 60 Prozent des letzten Nettogehalts sowie Zuschläge für Kinder und Ehepartner. Die Gewährung des Konkursausfallgeldes ist begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten ab dem Insolvenzereignis.

Die Beantragung für Konkursausfallgeld erfolgt bei der zuständigen Agentur für Arbeit, die die erforderlichen Unterlagen und Informationen von dem Arbeitnehmer benötigt. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass der Antrag innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden muss, die in der Regel zwei Monate nach Eintritt der Insolvenz endet.

Es ist anzumerken, dass das Konkursausfallgeld unter bestimmten Bedingungen rückwirkend gezahlt werden kann, wenn der Arbeitnehmer den Antrag nicht rechtzeitig gestellt hat. In einigen Fällen kann die BA auch die Dauer der Leistung verlängern, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise während des Bezugszeitraums eine Weiterbildung absolviert.

Das Konkursausfallgeld bietet somit einen gewissen Schutz und finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die unverschuldet durch eine Insolvenz ihres Arbeitgebers ihren Job verlieren. Es ist eine wichtige soziale Absicherung, die sicherstellt, dass sich die Betroffenen in dieser schwierigen Situation zumindest teilweise finanziell unterstützt fühlen.

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