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Lexikon

Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist eine unabhängige Institution, die in Deutschland dafür verantwortlich ist, die Konzentration von Medienunternehmen zu überwachen und zu regulieren. Die KEK wurde 1987 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gegründet und besteht aus Experten verschiedener Bereiche wie Wirtschaft, Recht und Medien.

Die Hauptaufgabe der KEK besteht darin, die Einhaltung des Medienkonzentrationsrechts sicherzustellen. Dieses Recht hat zum Ziel, eine pluralistische Medienlandschaft zu erhalten und sicherzustellen, dass kein Unternehmen eine dominante Marktposition einnimmt, die zu einer Verzerrung der Meinungsvielfalt führen könnte.

Die KEK überprüft regelmäßig, ob Medienunternehmen bestimmte Grenzwerte für die Konzentration überschreiten. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Marktanteils eines Unternehmens und seine Beteiligungen an anderen Medienunternehmen. Die KEK prüft auch, ob es zu Interessenkonflikten kommt, die die Meinungsvielfalt beeinflussen könnten.

Wenn die KEK feststellt, dass eine unzulässige Konzentration vorliegt, kann sie verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dies kann beispielsweise die Auflage von Bedingungen für Fusionen oder den Verkauf von Beteiligungen beinhalten. Die KEK hat jedoch keine exekutiven Befugnisse und ist darauf angewiesen, dass ihre Empfehlungen und Entscheidungen von den entsprechenden Behörden und Gerichten umgesetzt werden.

Die Arbeit der KEK ist von großer Bedeutung für die Medienbranche, da sie dazu beiträgt, die Vielfalt der Meinungen und die Unabhängigkeit der Medien zu bewahren. Durch ihre Überwachungs- und Regulierungsfunktion kann die KEK sicherstellen, dass kein Unternehmen eine zu große Machtposition auf dem Markt einnimmt und somit die Meinungsvielfalt gefährdet. Ihre Arbeit trägt dazu bei, dass die Medien in Deutschland frei von ungerechtfertigter Einflussnahme und Zensur bleiben.

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