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Lexikon

Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht

Die "Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht" (United Nations Commission on International Trade Law, UNCITRAL) wurde im Jahr 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegründet. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung und Harmonisierung des internationalen Handelsrechts zur Stärkung des Handels und der wirtschaftlichen Entwicklung auf globaler Ebene.

UNCITRAL hat sich zum Ziel gesetzt, den internationalen Handel zu erleichtern, indem es die Entwicklung moderner, kohärenter und gesicherter Handelsgesetze und -praktiken fördert. Die Kommission trägt dazu bei, einheitliche Regelungen zu schaffen, die von Regierungen, Unternehmen und Anwaltschaften auf der ganzen Welt anerkannt werden. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Harmonisierung und Modernisierung des Handelsrechts, insbesondere im Bereich des Vertragsrechts, des Handelsvermittlungsrechts, des Transports von Waren und des internationalen Streitbeilegungsrechts.

Als weltweite Autorität auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts legt UNCITRAL Standards, Regeln und Leitlinien fest, die zur Vereinheitlichung von Handelsverträgen und zum Schutz der Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien beitragen. Durch die Förderung einer harmonisierten Rechtslandschaft zielt die Organisation darauf ab, das Vertrauen und die Sicherheit in internationale Geschäftsbeziehungen zu stärken.

UNCITRAL arbeitet daran, Hindernisse für den Handel zu beseitigen, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und den fairen Wettbewerb zu fördern. Die Kommission unterstützt dabei auch Entwicklungsländer bei der Übernahme und Anwendung internationaler Handelsstandards. Durch ihre Arbeit trägt UNCITRAL dazu bei, ein stabiles und vorhersehbares Umfeld für den internationalen Handel zu schaffen, das den Bedürfnissen verschiedener Wirtschaftssysteme gerecht wird.

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