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Lexikon

Kaution

Kaution - Definition und Bedeutung

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die von einem Mieter an den Vermieter gezahlt wird, um möglichen Schäden oder Mietrückständen vorzubeugen. Sie dient als finanzielle Absicherung für den Vermieter und wird üblicherweise vor Antritt des Mietverhältnisses hinterlegt.

Die Höhe der Kaution wird in der Regel vertraglich festgelegt und kann das zwei- oder dreifache der monatlichen Mietkosten betragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kaution nicht als zusätzliche Gebühr betrachtet werden sollte, sondern als vorübergehendes Gebot des Mieters, das bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mieträumlichkeiten zurückerstattet wird.

Die Kaution kann auf verschiedene Arten hinterlegt werden. Die gebräuchlichste Methode besteht darin, den Betrag auf einem gesonderten Konto zu halten, das von beiden Parteien gemeinsam eröffnet wird. Alternativ kann der Vermieter ein Bankdepot oder eine Sparbürgschaft akzeptieren, sofern alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Während des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution getrennt von seinen eigenen finanziellen Mitteln zu halten und gegebenenfalls bei einem Streitfall nachweislich zu nutzen. Wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten erfüllt und das Mietobjekt in einem akzeptablen Zustand hinterlässt, hat er Anspruch auf die vollständige Rückzahlung der Kaution innerhalb einer angemessenen Frist.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Kaution nicht für allgemeine Abnutzungserscheinungen oder verschlechterten Zustand des Mietobjekts durch normale Nutzung verwendet werden sollte. Eine Übergabe- und Abnahmeprotokoll, das den Zustand der Immobilie bei Ein- und Auszug genau dokumentiert, ist für beide Parteien von großer Bedeutung, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

In einer wachsenden Zahl von Fällen wird das Kautionssystem durch Mietkautionsversicherungen ergänzt, die dem Mieter eine flexiblere Nutzung seines Geldes ermöglichen und gleichzeitig den Schutz des Vermieters gewährleisten. Diese Versicherungen stellen dem Vermieter im Schadensfall die Kautionssumme zur Verfügung und der Mieter zahlt lediglich eine jährliche Prämie.

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