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Lexikon

Kassationsverfahren

Das Kassationsverfahren, auch als Kassation bezeichnet, ist ein rechtliches Verfahren zur Überprüfung und gegebenenfalls zur Aufhebung eines Urteils. Es stellt eine wichtige Instanz der Rechtsmittel dar und wird vor allem im deutschen Strafrecht angewendet.

Im Kassationsverfahren wird die Entscheidung eines bereits abgeschlossenen Rechtsstreits auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit überprüft. Es dient also der Kontrolle von Fehlerhaftigkeit des Urteils aufgrund von Verfahrensmängeln oder Rechtsfehlern. Es ist wichtig anzumerken, dass das Kassationsverfahren nicht zur Überprüfung von Tatsachenfeststellungen dient. Hierbei geht es lediglich um die Prüfung der Rechtsanwendung.

Das Kassationsverfahren findet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) statt, der obersten Instanz für Rechtsprechung in Deutschland. Der BGH überprüft das angefochtene Urteil hinsichtlich möglicher Rechtsfehler, die während des vorherigen Verfahrens begangen wurden. Hierbei handelt es sich um Rechtsfehler wie eine fehlerhafte Anwendung des Strafrechts, Verstoß gegen das Verfahrensrecht oder die Missachtung von Grundrechten.

Eine wichtige Voraussetzung für die Einleitung des Kassationsverfahrens ist, dass das Urteil bereits rechtskräftig geworden ist. Nur in diesem Fall kann das Urteil aufgehoben werden. Die Kassation kann auf Antrag einer Partei oder auch von Amts wegen erfolgen.

Für alle Beteiligten, insbesondere für die Parteien des Verfahrens, ist das Kassationsverfahren von großer Bedeutung, da es die Möglichkeit bietet, mögliche Rechtsfehler zu korrigieren und somit zu einer gerechteren Entscheidung beizutragen. Die Entscheidungen des BGH im Rahmen des Kassationsverfahrens haben große Auswirkungen auf die Rechtssicherheit und den Rechtsstaat in Deutschland.

Insgesamt stellt das Kassationsverfahren eine essenzielle Instanz der Rechtsordnung dar, die die Möglichkeit bietet, bereits gefällte Urteile auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben. Mit dem Kassationsverfahren wird die Qualität der Rechtsprechung gewährleistet und eine einheitliche Rechtsauslegung erreicht.

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