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Lexikon

Hoheitsbetrieb

Der Begriff "Hoheitsbetrieb" bezeichnet eine spezifische Form der wirtschaftlichen Tätigkeit, die den Hoheitsrechten des Staates unterliegt. In einem Hoheitsbetrieb handelt es sich um eine Dienstleistung oder eine Warenproduktion, die ausschließlich von staatlichen Stellen erbracht wird und somit nicht dem Wettbewerb am freien Markt unterliegt.

Hoheitsbetriebe zeichnen sich durch ihre besondere rechtliche Stellung aus. Sie sind in der Regel durch spezielle Gesetze, Verordnungen oder behördliche Verfügungen geregelt. Dadurch werden sie von den allgemeinen Vorschriften des Wirtschaftsrechts abgegrenzt und unterliegen einer strengen staatlichen Aufsicht und Regulierung.

Ein typisches Beispiel für einen Hoheitsbetrieb ist die Wasserversorgung. In vielen Ländern wird das öffentliche Trinkwasser von staatlichen Versorgungsunternehmen produziert und bereitgestellt. Diese Unternehmen handeln im Hoheitsbetrieb, da die Wasserversorgung als öffentliche Daseinsvorsorge und damit als hoheitliche Aufgabe angesehen wird. Der Staat übernimmt hierbei die Verantwortung für die Qualität und Verfügbarkeit des Wassers und garantiert dessen gleichberechtigte Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die rechtliche Grundlage für Hoheitsbetriebe liegt häufig im Grundgesetz oder in speziellen Gesetzen, die den Staaten die Befugnis zur Durchführung bestimmter hoheitlicher Aufgaben geben. Dazu gehören beispielsweise die Sicherung der öffentlichen Ordnung, die Gewährleistung der inneren Sicherheit oder die Erfüllung von sozialen Aufgaben wie die Gesundheitsversorgung oder der öffentliche Personennahverkehr.

Hoheitsbetriebe dienen daher in erster Linie dem Allgemeinwohl und sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Sie erbringen Dienstleistungen oder produzieren Waren, die der Gesellschaft als Ganzes zugutekommen. Durch ihre Monopolstellung sind Hoheitsbetriebe in der Regel von staatlichen Subventionen oder Steuereinnahmen abhängig, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

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