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Lexikon

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine in Deutschland ansässige unabhängige Behörde, die für die Kontrolle von Medieninhalten und den Schutz der Jugendlichen vor potenziell schädlichen oder gefährlichen Medien verantwortlich ist. Sie wurde 1954 gegründet und hat ihren Sitz in Bonn.

Die BPjM verfolgt das Ziel, jugendgefährdende Medien zu identifizieren und zu indizieren, um deren Verbreitung an Minderjährige einzuschränken. Dabei handelt es sich um Medien, die Gewalt verherrlichen, pornografische Inhalte zeigen oder junge Menschen zur Nachahmung gefährlicher Handlungen oder Situationen verleiten könnten. Durch die Indizierung dieser Medien wird ihre öffentliche Verbreitung eingeschränkt und der Verkauf an Personen unter 18 Jahren untersagt.

Die BPjM setzt sich aus einem siebenköpfigen Gremium zusammen, das von der Bundesfamilienministerin bzw. dem Bundesfamilienminister berufen wird. Das Gremium besteht aus Experten verschiedener Fachrichtungen wie Pädagogik, Psychologie, Recht und Jugendmedienschutz. Es prüft Medienangebote, die zur Indizierung gemeldet wurden, und entscheidet auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes, ob sie in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden. Die Entscheidungen der BPjM haben rechtliche Wirkung, und die Indizierung führt dazu, dass Medien nur unter bestimmten Auflagen verbreitet werden dürfen.

Die Arbeit der BPjM ist von großer Bedeutung für den Jugendschutz in Deutschland. Durch ihre Tätigkeit werden Eltern und Erziehungsberechtigte dabei unterstützt, sicherzustellen, dass ihre Kinder keinen schädlichen oder gefährlichen Medieninhalten ausgesetzt sind. Gleichzeitig trägt die BPjM zur Förderung einer verantwortungsvollen Medienlandschaft bei, indem sie dazu beiträgt, dass Inhalte, die für jugendliche Zuschauer ungeeignet sind, nicht ungehindert zugänglich sind.

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