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Lexikon

Bundesberggesetz (BBergG)

Das Bundesberggesetz (BBergG) regelt in Deutschland den umfassenden Rechtsrahmen für die Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen sowie die Sicherung und Nutzung unterirdischer Hohlräume. Es stellt sicher, dass Bergbauaktivitäten in geordneten Bahnen ablaufen und sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Aspekte angemessen berücksichtigt werden.

Das BBergG basiert auf dem Grundprinzip der Nachhaltigkeit und strebt einen Ausgleich zwischen den Interessen von Bergbaubetreibern und der Gesellschaft an. Es reguliert die Wahrung von Bergfreiheit, Eigentum und Umweltschutz zugunsten eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgangs mit mineralischen Ressourcen. Das Gesetz fördert die effiziente Nutzung von Bodenschätzen und den Schutz von Umwelt und Natur, indem es technische, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen an Bergbauunternehmen stellt.

Das BBergG definiert die rechtlichen Voraussetzungen für Bergbauaktivitäten und sorgt für eine transparente und geregelte Verfahrensweise. Es regelt unter anderem die Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren, die Verpflichtungen der Bergbauunternehmen sowie die Überwachung und Kontrolle durch die zuständigen Behörden.

Das Bundesberggesetz unterteilt den Bergbau in verschiedene Kategorien wie Steinkohlenbergbau, Steinsalzbergbau, Erdöl- und Erdgaslagerstätten, Erzlagerstätten und Lagerstätten für Gesteine und Mineralien, um den spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Bergbaubereiche gerecht zu werden.

Es bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines nachhaltigen, effizienten und umweltverträglichen Bergbausektors in Deutschland. Das BBergG trägt zur Planungs- und Rechtssicherheit bei und ermöglicht es Investoren und Bergbauunternehmen, langfristige Strategien zu entwickeln und ihre Aktivitäten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen auszuführen.

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