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Lexikon

Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang bezeichnet den rechtlichen Prozess, bei dem ein Unternehmen oder ein wesentlicher Teil davon – wie beispielsweise ein Betrieb oder eine Betriebsabteilung – von einem Arbeitgeber auf einen anderen übergeht. Dieser Übergang kann auf verschiedene Weisen erfolgen, wie beispielsweise durch einen Unternehmenskauf, eine Fusion oder auch durch Verpachtung oder Vertragsübernahme.

Während eines Betriebsübergangs gehen alle bestehenden Arbeitsverhältnisse des übergebenden Unternehmens auf den übernehmenden Arbeitgeber über, und die Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen bleiben unverändert bestehen. Gemäß § 613a des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Arbeitnehmer nicht gegen ihren Willen in ein neues Arbeitsverhältnis übernommen werden, da ihre Arbeitsverträge infolge des Betriebsübergangs automatisch auf den neuen Arbeitgeber übergehen.

Ein Betriebsübergang hat auch Auswirkungen auf Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräten oder Gewerkschaften. Diese bleiben bestehen und müssen mit dem neuen Arbeitgeber neu verhandelt werden.

Bei einem Betriebsübergang ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer über die damit verbundenen Veränderungen rechtzeitig und umfassend informiert werden. Hierbei spielt die Transparenz des Übergangsprozesses eine entscheidende Rolle, um Ängste und Unsicherheiten abzubauen. Der alte Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über den bevorstehenden Betriebsübergang, die geplanten Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse sowie über mögliche soziale Rechtsfolgen zu informieren.

Abschließend ist zu erwähnen, dass ein Betriebsübergang ein komplexer Prozess ist, der sowohl rechtliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt. Es ist ratsam, bei einem bevorstehenden Betriebsübergang die Unterstützung von Fachexperten in Anspruch zu nehmen, um die Interessen aller Beteiligten angemessen zu wahren und reibungslose Übergänge zu gewährleisten.

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