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Lexikon

Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung bezeichnet ein rechtliches Konstrukt, bei dem ein Unternehmen in zwei separate juristische Einheiten aufgespalten wird: die operative Betriebsgesellschaft (Besitzunternehmen) und die Immobilienholding (Besitzgesellschaft).

Bei einer Betriebsaufspaltung werden die operativen Geschäftsaktivitäten in der Betriebsgesellschaft durchgeführt, während die Besitzgesellschaft die Immobilien oder Betriebsmittel besitzt und an die Betriebsgesellschaft vermietet. Diese Aufspaltung ermöglicht den steuerlich optimierten Einsatz von Immobilien und Betriebsmitteln und kann zur Reduzierung von Steuerlasten führen.

Die steuerlichen Vorteile einer Betriebsaufspaltung ergeben sich aus der Gewinnverlagerung zwischen den beiden beteiligten Unternehmen: Die Betriebsgesellschaft kann die Miete als Betriebsausgabe geltend machen, während die Besitzgesellschaft die Mieteinnahmen versteuert. Durch diese Gestaltung lässt sich die Steuerlast reduzieren, da beim Besitzunternehmen oft niedrigere Steuersätze gelten als bei der operativen Betriebsgesellschaft.

Allerdings ist eine Betriebsaufspaltung an bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen gebunden. So müssen die Unternehmen rechtlich unabhängig voneinander agieren und es darf keine unmittelbare Abhängigkeit zwischen den Gesellschaften bestehen. Zudem müssen die Verträge und Vereinbarungen zwischen den Unternehmen marktüblichen Bedingungen entsprechen, um steuerliche Anerkennung zu finden.

Die Betriebsaufspaltung kann insbesondere für Unternehmen mit großen Gewerbeimmobilien interessant sein, da sie die Möglichkeit bietet, Immobilienbesitz und operative Geschäftstätigkeit steuerlich vorteilhaft zu trennen. Durch die Nutzung dieses Konstrukts können Unternehmen ihre Steuerlast optimieren und somit ihre finanzielle Situation verbessern.

In der Praxis müssen Unternehmen jedoch sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung erfüllt sind und ob die steuerlichen Vorteile tatsächlich überwiegen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, steuerlichen Rat von Fachleuten einzuholen, um mögliche Risiken und Haftungsfragen zu vermeiden.

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