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Lexikon

Bestattungsgeld

Das Bestattungsgeld ist eine finanzielle Zuwendung, die von den Sozialversicherungsträgern geleistet wird, um die Kosten einer angemessenen Bestattung zu decken. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, die Hinterbliebenen in Deutschland gewährt wird, um ihnen eine würdevolle Beisetzung ihrer verstorbenen Angehörigen zu ermöglichen.

Der Anspruch auf Bestattungsgeld besteht für nahe Angehörige des Verstorbenen, wie beispielsweise Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder oder Eltern. Die genaue Höhe des Bestattungsgeldes variiert je nach Bundesland und ist in den Bestattungsgesetzen der Länder festgelegt. Es dient dazu, die Kosten für den Sarg, die Einäscherung oder Beerdigung, die Grabpflege sowie eventuelle Friedhofsgebühren abzudecken.

Die Beantragung des Bestattungsgeldes erfolgt in der Regel beim jeweiligen Sozialversicherungsträger, bei dem der verstorbene Angehörige zuletzt versichert war. Hierfür sind Unterlagen wie die Sterbeurkunde, der Nachweis der Bezahlung der Bestattungskosten sowie gegebenenfalls weitere Nachweise erforderlich.

Wichtig ist zu beachten, dass das Bestattungsgeld nicht mit der Bestattungsvorsorge oder der Hinterbliebenenversorgung verwechselt werden darf. Ersteres bezeichnet Maßnahmen, die eine Person zu Lebzeiten ergreift, um ihre eigene Bestattung zu planen und finanziell vorzusorgen. Letzteres bezieht sich auf eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen, beispielsweise über eine Lebensversicherung oder betriebliche Hinterbliebenenversorgung.

Die Regelungen zum Bestattungsgeld können je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Bestimmungen zu informieren. Zusätzlich zu staatlichen Unterstützungen können auch kirchliche oder gemeinnützige Organisationen finanzielle Hilfen für Bestattungen anbieten.

Insgesamt stellt das Bestattungsgeld eine wichtige soziale Absicherung dar, um Hinterbliebenen in einer emotional schwierigen Zeit finanziell unter die Arme zu greifen und ihnen die Möglichkeit zu geben, eine angemessene Bestattung für ihre verstorbenen Angehörigen zu organisieren.

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