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Börsenlexikon

Belastungsschranke

Belastungsschranke bezieht sich auf eine Regelung im deutschen Steuerrecht, die die Absetzbarkeit von bestimmten betrieblichen Verlusten begrenzt. Diese steuerliche Beschränkung tritt in Kraft, wenn die Verluste eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen festgelegten Betrag übersteigen.

Die Belastungsschranke wird in erster Linie angewendet, um den Missbrauch von steuerlichen Verlustvorträgen zu verhindern. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen fortlaufend Verluste erleiden und diese unbeschränkt von ihrer Steuerlast abziehen können, um ihre Gesamtsteuerzahlung zu reduzieren. Ziel der Belastungsschranke ist es, die Steuergerechtigkeit zu wahren und sicherzustellen, dass nur angemessene Verluste steuerlich absetzbar sind.

Gemäß den aktuellen Steuervorschriften liegt die Belastungsschranke bei Unternehmen bei 1 Million Euro oder 25 Prozent des steuerlichen Gewinns vor Berücksichtigung des Verlustvortrags, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Wenn die Verluste eines Unternehmens diesen Schwellenwert überschreiten, dürfen nur noch maximal 60 Prozent des überschreitenden Betrags steuerlich geltend gemacht werden. Die restlichen 40 Prozent der Verluste können in den folgenden Jahren vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Belastungsschranke nicht für alle Unternehmen gleichermaßen gilt. Die Regelung ist besonders relevant für Kapitalgesellschaften und beschränkt somit die Abzugsfähigkeit von Verlusten für Aktionäre. Für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen gelten in der Regel unterschiedliche Regeln und Grenzwerte, die es zu berücksichtigen gilt.

Insgesamt dient die Belastungsschranke dazu, die Steuerbasis von Unternehmen zu sichern, den Missbrauch von Verlustvorträgen zu verhindern und eine fairere Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Es ist daher für alle Unternehmer und Aktionäre wichtig, die steuerlichen Folgen dieser Regelung zu verstehen und angemessen zu planen, um ihre Steuerbelastung zu optimieren.

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