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Steueroptimierte Immobilienübertragung: Verkauf statt Schenkung

  • Ein Verkauf von Immobilien an Kinder kann steuerlich vorteilhafter sein als eine Schenkung.
  • Frühzeitige Planung und saubere Berechnung sind entscheidend, um Steuern zu sparen und Familienstreit zu vermeiden.

Die Übertragung von vermieteten Immobilien an die nächste Generation erfordert sorgfältige Planung. Ein Verkauf kann steuerlich vorteilhafter sein als eine Schenkung, da die Abschreibung neu beginnt und erhebliche Vorteile bietet.

Bei einer Schenkung übernimmt das Kind die steuerliche Vergangenheit der Immobilie. Ist die Abschreibung bereits weit fortgeschritten, bleibt wenig Spielraum für steuerliche Vorteile.

Ein Verkauf mit gestundetem Kaufpreis kann steuerlich sauber sein, wenn marktübliche Konditionen eingehalten werden. Bei einem Verkauf unter Wert wird die Transaktion in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgespalten.

Familieninterne Kredite sollten realistische Konditionen haben, um den Vorwurf der verdeckten Schenkung zu vermeiden. Der Vorbehaltsnießbrauch bleibt ein attraktives Instrument zur Vermögensübertragung.

Der Vorbehaltsnießbrauch ermöglicht es den Eltern, Mieteinnahmen zu sichern und den steuerlichen Wert der Immobilie zu reduzieren. Ein Verzicht auf den Nießbrauch kann eine zusätzliche Schenkung auslösen.

Besteht eine Restschuld, kann die Übernahme durch das Kind zu einer teilentgeltlichen Übertragung führen. Bleibt die Last bei den Eltern, sind die Zinsen nicht mehr absetzbar.

Die Übertragung einer vermieteten Immobilie ist komplex. Jede Variante hat unterschiedliche Steuerwirkungen. Eine frühzeitige Planung kann hohe Steuern sparen und Familienstreit vermeiden.

Quelle: Eulerpool Research Systems