EuGH bestätigt Freispruch: Intel entgeht Milliardenstrafe im Kartellverfahren
- EuGH bestätigt Freispruch von Intel im Kartellverfahren, Milliardenstrafe abgewendet.
- Intel-Aktie steigt nach Urteil, Herausforderungen für US-Konzerne in Europa hervorgehoben.
Der Europäische Gerichtshof hat den Freispruch von Intel in einem langjährigen Kartellverfahren bestätigt. Damit entgeht der US-Chipkonzern einer Rekordstrafe von über einer Milliarde Euro, die von der EU-Kommission im Jahr 2009 verhängt worden war.
Die EU-Kommission hatte Intel vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der x86-CPUs missbraucht zu haben. Dies sollte durch Zahlungen an Hersteller und Rabatte geschehen sein, um die Einführung konkurrierender Produkte zu verhindern.
Nach einer Berufung von Intel hob das Oberlandesgericht Köln 2022 die ursprüngliche Geldbuße auf. Die Analyse der Kartellbehörden wurde als unvollständig bewertet, da nicht ausreichend bewiesen werden konnte, dass die Rabatte den Wettbewerb beeinträchtigten.
Der EuGH wies nun die Berufung der EU-Kommission zurück und bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Damit ist die Anklage gegen Intel endgültig abgewiesen, und das Unternehmen muss die Strafe nicht zahlen.
Diese Entscheidung zeigt die Herausforderungen für US-Technologiekonzerne in Europa und die Bedeutung gründlicher Untersuchungen in Kartellverfahren. Die Intel-Aktie stieg nach dem Urteil an der NASDAQ um 1,11 Prozent auf 22,23 US-Dollar.