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Lexikon

schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr aufweist. Dieser Grad der Behinderung wird durch das deutsche Schwerbehindertenrecht festgelegt und dient als Maßstab für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.

Die Anerkennung als schwerbehinderte Person ist für den Einzelnen wichtig, da damit verschiedene Rechte und Nachteilsausgleiche verbunden sind. Schwerbehinderte Menschen haben beispielsweise Anspruch auf einen besonderen Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaub, finanzielle Unterstützungen und steuerliche Vorteile. Außerdem haben sie Zugang zu speziellen Arbeitsplätzen und können von Integrations- und Teilhabemaßnahmen profitieren.

Die Feststellung einer Schwerbehinderung erfolgt auf Grundlage eines umfassenden Antragsverfahrens beim zuständigen Versorgungsamt. Hierbei müssen medizinische Gutachten und persönliche Angaben eingereicht werden, um den Grad der Behinderung und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen zu dokumentieren. Der GdB wird nach dem sogenannten „Gleichstellungsverfahren“ ermittelt und basiert auf einer spezifischen Skala.

Schwerbehinderte Menschen haben darüber hinaus das Recht auf spezielle Hilfsmittel und Assistenzleistungen, die ihnen die aktive Teilnahme am Berufsleben ermöglichen sollen. Hierzu zählen beispielsweise barrierefreie Arbeitsplätze, technische Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte oder Gebärdensprachdolmetscher.

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird in Deutschland durch das Schwerbehindertengesetz gefördert. Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe sind verpflichtet, eine festgelegte Anzahl von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bereitzustellen. Kommt ein Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, können finanzielle Ausgleichszahlungen fällig werden.

Insgesamt stellt die Anerkennung als schwerbehinderte Person für Betroffene einen wichtigen Schritt zur Sicherung ihrer Rechte dar. Die damit einhergehenden Vorteile und Unterstützungen sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und die Integration schwerbehinderter Menschen fördern.

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