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Lexikon

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Die "Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" ist eine gewährte finanzielle Leistung der deutschen Sozialversicherung für Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, einer erwerbstätigen Tätigkeit in vollem Umfang nachzugehen. Diese Rentenzahlung soll den Betroffenen eine finanzielle Absicherung und Unterstützung bieten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Die Rentenzahlung wird durch den Rentenversicherungsträger bewilligt, nachdem der Antragsteller einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt hat. Um Anspruch auf diese Rente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen eine dauerhafte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit, eine ärztliche Feststellung der Beeinträchtigung sowie das Erfüllen der allgemeinen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise das Vorliegen eines ausreichenden Beitragskontos.

Die Höhe der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu gehören unter anderem das durchschnittliche Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung, die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie der individuelle Grad der Erwerbsminderung. Die Rente wird in der Regel als monatliche Zahlung ausgezahlt.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht gleichbedeutend ist mit einer vollen Erwerbsunfähigkeit. Personen, die diese Rente erhalten, können in einigen Fällen noch in begrenztem Umfang erwerbstätig sein, ohne ihren Rentenanspruch zu verlieren.

Die Rentenzahlungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können mitunter von anderen Leistungen, wie beispielsweise der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, kombiniert werden. Es ist ratsam, sich bei Fragen zu individuellen Ansprüchen und zur Beantragung dieser Rente an einen qualifizierten Sozialversicherungsexperten zu wenden.

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