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Lexikon

Praxisgebühr

Die Praxisgebühr ist eine finanzielle Abgabe, die in Deutschland für den Besuch einer Arztpraxis oder einer ambulanten medizinischen Einrichtung entrichtet werden muss. Diese Gebühr wurde im Jahr 2004 im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes eingeführt und sollte dazu dienen, die Kosten im Gesundheitssystem kontrollierbar zu machen.

Die Praxisgebühr beträgt in der Regel 10 Euro und wird direkt bei jedem Arztbesuch fällig, wobei Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere sowie Patienten mit einer chronischen Erkrankung von der Gebühr befreit sind. Patienten müssen die Gebühr entweder bar bezahlen oder durch die Vorlage einer elektronischen Gesundheitskarte abrechnen. Die Höhe der Gebühr wird jedoch auf maximal 2 Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt, für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent.

Die Praxisgebühr muss für jeden neuen Krankheitsfall separat entrichtet werden. Das bedeutet, dass Patienten die Gebühr erneut bezahlen müssen, wenn sie erneut wegen derselben oder einer anderen Krankheit einen Arzt aufsuchen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein Patient innerhalb von vier Quartalen die gleiche Praxis wegen derselben Erkrankung aufsucht, entfällt die erneute Gebühr.

Die Einnahmen aus der Praxisgebühr fließen in den Gesundheitsfonds und werden zur Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems verwendet. Die Gebühr dient dazu, die Anzahl unnötiger Arztbesuche zu reduzieren und die Patienten zur Selbstverantwortung anzuregen, indem sie nur dann einen Arzt konsultieren, wenn es wirklich notwendig ist.

Insgesamt gesehen ist die Praxisgebühr in Deutschland ein Instrument zur Kostenkontrolle im Gesundheitssystem, das Patienten dazu motivieren soll, bewusster mit ihrem Gang zum Arzt umzugehen. Mit der Einführung der Praxisgebühr strebt man eine effizientere Nutzung der medizinischen Ressourcen an, um die Qualität der Gesundheitsversorgung langfristig sicherzustellen.

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