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Lexikon

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die von Unternehmen in Deutschland gezahlt werden muss, sofern sie künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Sie wurde 1983 eingeführt, um die soziale Sicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten zu gewährleisten.

Gemäß dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu entrichten, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und die Vergütung hierfür einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Diese Leistungen können beispielsweise Werbegrafiken, Texte, Übersetzungen, fotografische Arbeiten oder Musikproduktionen umfassen.

Die Künstlersozialabgabe berechnet sich auf Basis der Bruttovergütungen, die das Unternehmen für die in Anspruch genommenen künstlerischen und publizistischen Leistungen gezahlt hat. Der aktuelle Abgabesatz beträgt 4,2% der Bemessungsgrundlage. Diese Bemessungsgrundlage setzt sich aus den gezahlten Honoraren sowie den darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträgen zusammen.

Die Abgabe muss vierteljährlich an die Künstlersozialkasse (KSK) entrichtet werden. Die KSK ist eine Sozialversicherungseinrichtung, die selbständigen Künstlern und Publizisten eine umfassende soziale Absicherung bietet. Mit den eingehenden Abgabemitteln finanziert die KSK unter anderem die Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Künstler und Publizisten.

Die Nichteinhaltung der Abgabepflicht kann arbeitsrechtliche und finanzielle Konsequenzen für Unternehmen haben. Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig die Abgabepflichtigkeit und kann Unternehmen bei Verstößen zur Nachzahlung verpflichten. Daher ist es für Unternehmen wichtig, die Künstlersozialabgabe korrekt zu berechnen und fristgerecht zu entrichten.

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