Skip to content
Lexikon

Kleinsendungs-Freimengen-Verordnung (KF-VO)

Die Kleinsendungs-Freimengen-Verordnung (KF-VO) ist eine Rechtsverordnung, die in Deutschland die steuerliche Behandlung von Warenlieferungen regelt, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführt werden. Sie stellt sicher, dass geringwertige Sendungen von der Umsatzsteuer befreit sind, um den Aufwand für Verbraucher und Behörden zu minimieren.

Gemäß der Kleinsendungs-Freimengen-Verordnung sind Warenlieferungen von ausländischen Händlern von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Warenwert den Freibetrag von 22 Euro nicht überschreitet. Diese Freigrenze gilt pro Sendung und bezieht sich auf den Warenwert selbst, unabhängig von den Versand- oder Bearbeitungskosten.

Die KF-VO wurde eingeführt, um den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen und dabei die steuerlichen Belange der Verbraucher und der Behörden im Gleichgewicht zu halten. Sie ermöglicht es Verbrauchern, kleine Warenlieferungen aus dem Ausland ohne zusätzliche Kosten wie Umsatzsteuer oder Zollgebühren zu erwerben. Dies erleichtert den internationalen Online-Handel und ermöglicht Verbrauchern den Zugang zu einer größeren Vielfalt an Produkten.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Kleinsendungs-Freimengen-Verordnung nicht für bestimmte Warenkategorien gilt, wie z.B. alkoholische Getränke, Tabakwaren oder parfümierte Erzeugnisse. Für diese Produkte gelten spezielle steuerliche Regelungen und Abgaben.

Die Kleinsendungs-Freimengen-Verordnung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Warenlieferung aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland erfolgt. Sie sorgt dafür, dass kleine Warenlieferungen von der Umsatzsteuer befreit sind und vereinfacht somit den internationalen Handel. Verbraucher profitieren von attraktiven Preisen und einer größeren Auswahl an Produkten.

AlleAktien Newsletter

Jetzt abonnieren und nichts mehr verpassen.
Jede Woche Aktienanalysen, die besonders tiefgründig recherchiert sind. Komplett unabhängig, ehrlich, transparent.

K