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Lexikon

ICSID

ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) ist ein internationales Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten. Es wurde 1965 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Washington, D.C.

ICSID ist eine autonome Einrichtung der Weltbankgruppe und bietet ein spezialisiertes Schiedsverfahren für Streitigkeiten zwischen Investoren und Gaststaaten an. Das Schiedsverfahren des ICSID basiert auf dem Übereinkommen über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten (ICSID-Übereinkommen). Dieses Übereinkommen wurde von über 150 Ländern ratifiziert und ist damit eines der am weitesten verbreiteten internationalen Abkommen im Bereich des Investitionsschutzes.

Investitionsstreitigkeiten, die vor dem ICSID Schiedsgericht verhandelt werden, können den Schutz verletzen, den Investoren nach internationalem Recht genießen. Dazu gehören beispielsweise enteignungsbezogene Streitigkeiten, Vertragsverletzungen oder Diskriminierungen von Investoren durch den Gaststaat.

Das internationale Schiedsverfahren des ICSID bietet mehrere Vorteile gegenüber nationalen Gerichten. Es gewährleistet sowohl die Unabhängigkeit der Schiedsrichter als auch die Durchsetzungsfähigkeit der Schiedssprüche in nahezu allen Mitgliedsländern des ICSID-Übereinkommens. Dies schafft ein transparentes, effizientes und vertrauenswürdiges Forum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.

Investoren können das ICSID Schiedsverfahren nur dann in Anspruch nehmen, wenn sowohl das Gastland als auch ihr Heimatland das ICSID-Übereinkommen ratifiziert haben. Sie müssen in der Regel auch die Erschöpfung der lokalen Rechtsmittel nachweisen, bevor sie den Rechtsweg vor dem ICSID beschreiten können. Dies trägt dazu bei, dass das ICSID-Verfahren nicht missbraucht wird und ein fairer Ausgleich zwischen Investoren und Gaststaat gewährleistet wird.

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