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Börsenlexikon

Hausfriedensbruch

Hausfriedensbruch ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf die rechtswidrige Störung des Hausfriedens bezieht. Er findet Anwendung im deutschen Strafrecht und wird gemäß § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Haus" und "Frieden" zusammen und bezeichnet das Eindringen oder Aufhalten in einem fremden Gebäude oder einer vergleichbaren Einrichtung ohne Erlaubnis des Inhabers.

Gemäß der gesetzlichen Definition muss der Täter vorsätzlich handeln, um den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs zu erfüllen. Dies bedeutet, dass er sich bewusst darüber sein muss, dass er ohne Berechtigung in das Gebäude eindringt oder sich dort aufhält. Lediglich das Betreten im Rahmen einer offenen Einladung oder einer ähnlichen Erlaubnis stellt keinen Hausfriedensbruch dar.

Die Strafe für Hausfriedensbruch kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr betragen. In schweren Fällen, wie beispielsweise bei Wiederholungstätern oder wenn Gewalt angewendet wird, kann die Strafe erhöht werden.

Hausfriedensbruch kann verschiedene Situationen umfassen, beispielsweise das Eindringen in eine Privatwohnung, das Betreten von geschlossenen Betriebsgeländen oder das widerrechtliche Besetzen von Räumlichkeiten. Es ist wichtig anzumerken, dass auch das Ausnutzen offener Türen oder Fenster zur Begehung des Hausfriedensbruchs zählt.

Die Straftat des Hausfriedensbruchs dient dem Schutz des Eigentumsrechts und des persönlichen Lebensraums. Sie stellt sicher, dass Menschen vor unbefugten Eingriffen in ihre Privatsphäre geschützt werden.

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