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Lexikon

GWB

GWB Definition - Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein tragendes Instrument des deutschen Wettbewerbsrechts und wurde entwickelt, um einen fairen und wirksamen Wettbewerb in Deutschland sicherzustellen und Missbräuche zu bekämpfen. Das GWB wird vom Bundeskartellamt verwaltet, das als unabhängige Wettbewerbsbehörde agiert.

Das GWB umfasst verschiedene Bestimmungen, die den Schutz des Wettbewerbs gewährleisten sollen. Es handelt sich um ein umfangreiches Gesetz, das in verschiedene Abschnitte unterteilt ist, um verschiedene Wettbewerbsaspekte abzudecken. Zu den Kernbereichen des GWB gehören das Kartellrecht, das Missbrauchsrecht und das Fusionskontrollrecht.

Das Kartellrecht im GWB zielt darauf ab, wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen zu verhindern. Es verbietet insbesondere die Bildung von Kartellen, die den Wettbewerb einschränken oder verzerren. Das GWB erkennt auch die Bedeutung von Kooperationen zwischen Unternehmen an, solange sie den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Das Missbrauchsrecht im GWB verbietet es Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung, ihre Macht zu missbrauchen, um den Wettbewerb zu behindern. Es zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung fair handeln und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Das Fusionskontrollrecht im GWB regelt den Zusammenschluss von Unternehmen und zielt darauf ab, mögliche Wettbewerbsprobleme zu identifizieren und zu verhindern. Es verlangt, dass bestimmte Fusionen und Übernahmen dem Bundeskartellamt zur Genehmigung vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass der entstehende Markt wettbewerbsfähig bleibt.

Insgesamt ist das GWB ein entscheidendes Instrument, um einen fairen und wirksamen Wettbewerb in Deutschland zu gewährleisten. Es bietet Unternehmen und Verbrauchern einen klaren rechtlichen Rahmen und schützt sie vor Wettbewerbsverzerrungen und Missbrauch von Marktmacht.

Als Teil des Wettbewerbsrechts spielt das GWB eine wichtige Rolle bei der Regulierung des deutschen Aktienmarktes und der Förderung eines fairen und transparenten Geschäftsumfelds für Anleger. Es gewährleistet, dass alle Teilnehmer des Marktes gleiche Chancen haben und die erforderlichen Mechanismen vorhanden sind, um Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.

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