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Lexikon

Gütergemeinschaft

Gütergemeinschaft ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf eine spezifische Form des Ehevermögens bezieht. Eine Gütergemeinschaft tritt auf, wenn Ehepartner eine Vereinbarung treffen, in der das gesamte Vermögen beider Partner zu einer gemeinsamen Masse vereinigt wird. Dieser Verbund umfasst sowohl das Vermögen, das die Partner während der Ehe erwerben, als auch das bereits vorhandene Vermögen vor der Eheschließung. Das Ziel einer Gütergemeinschaft ist es, das Vermögen beider Partner rechtlich und wirtschaftlich zu vereinen, um eine gemeinsame finanzielle Grundlage zu schaffen.

In einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen in drei Kategorien eingeteilt: das Sondergut jedes Partners, den Gesamtgutanteil und die persönliche Haftung für Schulden. Das Sondergut besteht aus dem Vermögen, das ein Partner vor der Eheschließung besessen hat und das er weiterhin als individuelles Vermögen behält. Der Gesamtgutanteil umfasst das während der Ehe erworbene Vermögen beider Partner und wird zu gleichen Teilen auf beide aufgeteilt. Die persönliche Haftung für Schulden bedeutet, dass beide Partner für die Schulden haften, die während der Gütergemeinschaft entstehen.

Eine Gütergemeinschaft bietet Vorteile, wie eine gleichberechtigte Teilhabe an Vermögen und finanzieller Sicherheit für beide Partner. Sie kann auch die Aufteilung des Vermögens im Falle von Scheidung oder Tod erleichtern. Allerdings kann eine Gütergemeinschaft auch Nachteile mit sich bringen, insbesondere wenn ein Partner hohe Schulden hat, da diese das Gesamtvermögen beeinflussen können.

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