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Lexikon

Gewinnabgrenzungsverordnung

Die Gewinnabgrenzungsverordnung (GA-V) ist eine wichtige gesetzliche Vorschrift des deutschen Steuerrechts, die die Abgrenzung und Aufteilung von Gewinnen zwischen verschiedenen Unternehmensteilen regelt. Diese Verordnung richtet sich in erster Linie an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die grenzüberschreitende Geschäfte tätigen oder an internationalen Konzernstrukturen beteiligt sind.

Die GA-V dient dazu, die Gewinne einer Unternehmensgruppe gerecht aufzuteilen und Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Sie legt dabei fest, welche Erträge und Aufwendungen einem bestimmten Unternehmensteil zuzuordnen sind und wie Gewinnabgrenzungen zwischen beteiligten Unternehmen vorzunehmen sind.

Die Verordnung definiert verschiedene Methoden zur Gewinnabgrenzung, wie beispielsweise die Funktionen-, Risiko- und Chancenanalyse (FAR-Analyse), die Vergleichspreismethode oder die Gewinnaufteilung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz. Diese Methoden dienen dazu, den fremdüblichen Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln und zu berechnen.

Die GA-V ermöglicht Unternehmen, ihre Geschäfte international auszurichten und bietet ihnen gleichzeitig klare Richtlinien für die Gewinnabgrenzung. Sie stellt sicher, dass die Steuerbehörden in den verschiedenen Ländern die Gewinnverteilung und Besteuerung von internationalen Geschäften einheitlich und transparent behandeln.

Für Unternehmen, die international tätig sind, ist die GA-V von großer Bedeutung, da sie bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns und der Dokumentation von Verrechnungspreisen hilft. Eine korrekte Anwendung der GA-V ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu minimieren und sich vor möglichen Untersuchungen und Sanktionen der Steuerbehörden zu schützen.

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