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Lexikon

Gesamtschuldner

Der Begriff "Gesamtschuldner" beschreibt eine rechtliche Konstellation, in der mehrere Personen gemeinsam für eine Schuld haften. Diese Form der Haftung stellt sicher, dass der Gläubiger seine Forderungen gegenüber jedem Schuldner oder gegenüber allen Schuldnergemeinschaften geltend machen kann. Gesamtschuldner können natürliche Personen, juristische Personen oder auch Personengesellschaften sein.

In der Praxis tritt die Gesamtschuldnerhaftung häufig im Bereich der Kreditfinanzierung auf. Wenn beispielsweise eine Person einen Kredit aufnimmt und sich dafür mit einem Bürgen absichert, werden sowohl der Kreditnehmer als auch der Bürge zu Gesamtschuldnern. Das bedeutet, dass der Gläubiger die gesamte offene Schuld sowohl vom Kreditnehmer als auch vom Bürgen einfordern kann. Es obliegt dann den Gesamtschuldnern untereinander, die Aufteilung der Schulden individuell zu regeln.

Im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit eines Gesamtschuldners können Gläubiger ihre Ansprüche gegenüber den verbleibenden Gesamtschuldnern geltend machen. Die gemeinsame Haftung bietet somit eine größere Sicherheit für Gläubiger, da sie ihre Forderungen nicht allein auf einen Schuldner beschränken müssen, sondern mehrere potenzielle Schuldner zur Verfügung stehen.

Die rechtliche Grundlage für die Gesamtschuldnerhaftung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 421 bis 432. Dort werden die individuellen Rechte und Pflichten der Gesamtschuldner festgelegt.

Für Anleger ist es wichtig, die Bedeutung des Begriffs Gesamtschuldner im Zusammenhang mit Investitionen zu verstehen. Wenn beispielsweise ein Unternehmen Anleihen ausgibt, können diese eventuell mit einer gesamtschuldnerischen Haftung versehen sein. Das bedeutet, dass der Anleger seine Forderungen gegenüber allen beteiligten Schuldnern geltend machen kann und somit das Risiko minimiert wird, sein investiertes Kapital zu verlieren.

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