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Lexikon

Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die die Erkennung, Bewertung und den Schutz vor Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen regelt. Sie wurde eingeführt, um die Sicherheit von Menschen, Tieren und der Umwelt zu gewährleisten. Die GefStoffV basiert auf der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) und gilt für Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen, importieren, exportieren, lagern oder verwenden.

Gemäß der Gefahrstoffverordnung müssen Unternehmen eine umfassende Risikobewertung durchführen, um die potenziellen Gefahren von Chemikalien zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies umfasst die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern, Kennzeichnungspflichten, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Festlegung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

Die GefStoffV legt auch fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig über die Gefahren, die mit dem Umgang gefährlicher Stoffe verbunden sind, informiert und geschult werden müssen. Hierbei werden Aspekte wie Lagerung, Handhabung, Vorsichtsmaßnahmen, Erste Hilfe und Entsorgung behandelt. Ziel ist es, das Risiko von Unfällen, Verletzungen und Krankheiten zu minimieren.

Die Gefahrstoffverordnung hat einen engen Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und anderen Vorschriften, die den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Unternehmen, die gegen die Bestimmungen der GefStoffV verstoßen, können mit Geldstrafen und anderen Sanktionen belegt werden.

Insgesamt trägt die Gefahrstoffverordnung dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit von Menschen und der Umwelt zu schützen, indem sie klare Regeln für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien vorgibt. Durch ihre Umsetzung gewährleistet sie eine verantwortungsbewusste Handhabung dieser Stoffe und trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei.

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