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Lexikon

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist ein maßgebliches Regelwerk für die Honorare, die Zahnärzte für ihre Leistungen in Deutschland berechnen dürfen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die GOZ entwickelt, um eine transparente und gerechte Kostenerstattung sicherzustellen, während gleichzeitig die Qualität der zahnärztlichen Versorgung gewährleistet wird.

Die GOZ definiert die Gebührenparameter für eine Vielzahl von zahnmedizinischen Leistungen, darunter Prophylaxe, Diagnostik, Behandlungen und ästhetische Zahnheilkunde. Sie ermöglicht es Zahnärzten, angemessene und nachvollziehbare Honorare für ihre Dienstleistungen zu erheben, basierend auf verschiedenen Faktoren wie Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand, verwendete Materialien und Spezialisierung.

Die GOZ legt fest, wie Zahnärzte ihre Leistungen abrechnen dürfen, indem sie jedem zahnärztlichen Eingriff eine spezifische Bewertungszahl zuweist. Diese Bewertungszahlen sind in einem Katalog festgelegt, der eine Vielzahl von zahnmedizinischen Leistungen umfasst. Jede Leistung wird dabei individuell bewertet und eigene Positionsziffern zugeordnet.

Darüber hinaus berücksichtigt die GOZ auch den Aufwand für vor- und nachbereitende Maßnahmen sowie für Materialien und Techniken, die bei der Behandlung zum Einsatz kommen. Sie ermöglicht es Zahnärzten auch, für ihre Expertise und Erfahrung zusätzliche Zuschläge zu berechnen.

Die GOZ wird von den Krankenkassen als Grundlage für die Erstattungszahlungen herangezogen. Wenn Patienten privat versichert sind oder zusätzliche Zahnzusatzversicherungen haben, können sie eine Erstattung nach GOZ beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die endgültige Erstattungshöhe von den individuellen Versicherungsbedingungen abhängt.

Insgesamt stellt die GOZ eine wichtige Richtlinie für Zahnärzte und Patienten dar, um eine faire und transparente Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen sicherzustellen. Sie trägt dazu bei, die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung zu gewährleisten und den Patienten eine adäquate Behandlung zu bieten, während gleichzeitig die verschiedenen Aspekte der Zahnheilkunde angemessen berücksichtigt werden.

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