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Lexikon

Festsetzungsverjährung

Festsetzungsverjährung ist ein juristischer Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, der die zeitliche Begrenzung für die Festsetzung von Steuern beschreibt. Gemäß § 169 der Abgabenordnung (AO) beträgt die reguläre Festsetzungsverjährung grundsätzlich vier Jahre. Dies bedeutet, dass das Finanzamt innerhalb dieser Frist eine Steuerfestsetzung vornehmen muss, um Ansprüche gegen den Steuerpflichtigen geltend machen zu können.

Die Festsetzungsverjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist, oder in dem der Steuerpflichtige seine Steuererklärung abgegeben hat. Fehlt eine Steuererklärung, kann das Finanzamt auch von sich aus eine Schätzung vornehmen, um die Steuer festzusetzen. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist mit der Schätzung.

Innerhalb der regulären Festsetzungsverjährung kann das Finanzamt Steuerbescheide erlassen und Steuern nachträglich festsetzen. Eine Ausnahme stellt jedoch die sogenannte "verlängerte Festsetzungsverjährung" dar, die unter bestimmten Voraussetzungen greift. Diese beträgt zehn Jahre und kann u.a. dann eintreten, wenn der Steuerpflichtige seine steuerlichen Pflichten wissentlich und vorsätzlich nicht erfüllt hat.

Die Festsetzungsverjährung dient dazu, Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen herzustellen. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist kann das Finanzamt grundsätzlich keine bestehenden Steueransprüche mehr geltend machen. Allerdings besteht bei grober Fahrlässigkeit, Steuerhinterziehung oder anderen Steuervergehen keine Verjährung.

Als Leser von AlleAktien.de ist es wichtig, sich über rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren, die für Ihre finanzielle Situation und Investitionen relevant sind. In Bezug auf die Festsetzungsverjährung sollten Sie sich bewusst sein, dass sie einen Einfluss auf Ihre steuerliche Planung und Gestaltung haben kann. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Fachexperten beraten zu lassen, um mögliche Steuerrisiken zu erkennen und zu minimieren.

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