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Lexikon

Europäische Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta ist ein rechtsverbindliches internationales Abkommen, das die sozialen Rechte von Menschen in Europa schützt. Sie wurde 1961 vom Europarat verabschiedet und trat 1965 in Kraft. Die Sozialcharta dient als Rahmen für den Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte und legt die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit sowie die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten fest.

Die Europäische Sozialcharta umfasst eine Vielzahl von sozialen Rechten, die allen Menschen in den Vertragsstaaten garantiert werden sollen. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Arbeit, das Recht auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, das Recht auf gerechte Entlohnung, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf gewerkschaftliche Freiheit und das Recht auf Schutz der Familie und der Kinder.

Die Sozialcharta stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen zur Förderung und zum Schutz dieser sozialen Rechte erfüllen. Sie legt Mechanismen und Verfahren fest, um die Umsetzung der Charta zu überwachen. Dazu gehört ein Ausschuss, der regelmäßige Berichte der Mitgliedstaaten überprüft und Empfehlungen ausspricht.

Die Europäische Sozialcharta hat einen wichtigen Einfluss auf die sozialen und arbeitsrechtlichen Standards in Europa. Sie schafft eine Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmerrechte, fördert soziale Gerechtigkeit und stärkt das Vertrauen von Investoren und Märkten in die europäische Wirtschaft. Sie trägt zur Entwicklung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft bei und fördert das Wohlergehen aller Menschen in Europa.

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