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Börsenlexikon

EU-Fusionskontrollverordnung

Die EU-Fusionskontrollverordnung ist ein Rechtsrahmen, der von der Europäischen Union entwickelt wurde, um die Kontrolle und Regulierung von Fusionen und Unternehmenszusammenschlüssen innerhalb des EU-Marktes zu gewährleisten. Diese Verordnung hat das Ziel, den fairen Wettbewerb zu fördern und zu erhalten, Kartellbildung zu verhindern und Verbrauchern und Unternehmen gleiche Chancen zu bieten.

Gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung müssen Unternehmen, die eine Fusion planen oder einen Unternehmenszusammenschluss durchführen möchten, bestimmte Schwellenwerte überschreiten, damit die Transaktion dem Fusionskontrollverfahren unterliegt. Diese Schwellenwerte basieren auf dem Umsatz beider beteiligter Unternehmen. Wenn die Umsatzschwelle erreicht wird, müssen die beteiligten Unternehmen die Fusion oder den Zusammenschluss bei der Europäischen Kommission anmelden.

Die Europäische Kommission, die mit der Durchführung der EU-Fusionskontrollverordnung beauftragt ist, überprüft jede gemeldete Fusion oder jeden Zusammenschluss auf mögliche wettbewerbsrechtliche Bedenken. Die Kommission prüft insbesondere, ob die Transaktion den Wettbewerb erheblich behindern kann, beispielsweise durch die Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung oder die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs. Wird ein solcher Wettbewerbsverstoß festgestellt, kann die Europäische Kommission erforderliche Maßnahmen ergreifen, um den Wettbewerb wiederherzustellen oder die geplante Fusion zu blockieren.

Die EU-Fusionskontrollverordnung trägt zur Schaffung eines einheitlichen und wettbewerbsorientierten Binnenmarktes bei, indem sie sicherstellt, dass Fusionen und Unternehmenszusammenschlüsse den Prinzipien des fairen Wettbewerbs entsprechen. Durch die Regulierung von Fusionen und Zusammenschlüssen wird sichergestellt, dass keine Unternehmen eine monopolistische Position erreichen und dass Verbraucher weiterhin von einer größeren Vielfalt und niedrigeren Preisen profitieren können.

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