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Börsenlexikon

Erbfolge

Erbfolge bezeichnet den rechtlich geordneten Übergang von Vermögenswerten und Schulden eines Verstorbenen auf dessen Erben. Es definiert die Reihenfolge, in der die Erben das Erbe antreten und wie das Vermögen unter ihnen verteilt wird. Die Regeln der Erbfolge sind im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

Grundsätzlich erfolgt die Erbfolge in Deutschland nach dem Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, sofern der Erblasser keine letztwillige Verfügung, beispielsweise ein Testament, hinterlassen hat. Die gesetzliche Erbfolge legt fest, dass zunächst die nächsten Verwandten des Verstorbenen als Erben eintreten, beginnend mit den direkten Abkömmlingen wie Kinder und Enkel. Wer als Erbe berufen wird, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Verwandtschaftsgrad und dem Vorhandensein anderer Erben.

Sofern der Erblasser jedoch ein Testament verfasst hat, tritt die testamentarische Erbfolge in Kraft. Hierbei kann der Erblasser frei entscheiden, wer sein Vermögen erben soll. Es können auch Personen berücksichtigt werden, die gemäß der gesetzlichen Erbfolge nicht erbberechtigt wären. Ein solches Testament muss jedoch bestimmten Formvorschriften entsprechen und klar formuliert sein, um rechtsgültig zu sein.

Bei der Erbfolge spielen auch erbrechtliche Institutionen wie die Erbengemeinschaft, der Pflichtteil und die Enterbung eine Rolle. Die Erbengemeinschaft bezeichnet mehrere Erben, die das Erbe gemeinschaftlich antreten und verwalten. Der Pflichtteil sichert nahe Angehörige wie Ehepartner und Kinder ab, indem sie auch dann einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Die Enterbung wiederum ermöglicht es dem Erblasser, bestimmte Personen von der Erbfolge auszuschließen.

Insgesamt ist die Erbfolge ein komplexes Rechtsgebiet, bei dem sowohl emotionale als auch finanzielle Aspekte eine Rolle spielen. Um möglichen Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen, ist es ratsam, frühzeitig eine testamentarische Regelung zu treffen oder sich rechtlich beraten zu lassen.

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